![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
| ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Razzia bei belgischen Bischöfen hat «Menschenrechte verletzt»20. Dezember 2012 in Weltkirche, keine Lesermeinung Belgisches Gericht hat Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen im Erzbistum Mechelen-Brüssel als «willkürlich» bezeichnet. Brüssel (kath.net/KNA) Ein belgisches Gericht hat Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen im Erzbistum Mechelen-Brüssel als «willkürlich» bezeichnet. Das Vorgehen der staatlichen Behörden im Juni 2010 habe die «in Europa geltenden Menschenrechte» verletzt, erklärte die Anklagekammer in Brüssel. Wie belgische Medien (Mittwoch) weiter berichten, müssen alle bei der Razzia beschlagnahmten Gegenstände aus den Akten genommen werden. Bei Ermittlungen um Missbrauch in der katholischen Kirche hatten die Behörden in einer «Operation Kelch» genannten Razzia am 24. Juni 2010 den Sitz des Erzbistums Mechelen-Brüssel, die Wohnung von Kardinal Godfried Danneels sowie die Kathedrale in Mechelen durchsucht. Dabei konfiszierten sie zahlreiche Akten und Computer. Zum wiederholten Mal hat sich nun die Justiz mit dem Fall beschäftigt. Bereits in früheren Urteilen hatte sie die Durchsuchungen für unrechtmäßig erklärt. Der Anwalt des Erzbistums, Fernand Keuleneer, begrüßte das Brüsseler Urteil. Das Bistum und der Kardinal hätten «nichts zu verbergen». Auch im Januar 2012 hatten belgische Behörden Hausdurchsuchungen in katholischen Diözesen vorgenommen. Die dabei sichergestellten Akten kann die Justiz den Berichten zufolge weiter verwenden. (C) 2012 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuBelgien
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz | ||||||