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Eine freie Meinungsäußerung

18. Dezember 2012 in Aktuelles, keine Lesermeinung
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Die Bioethikdebatte in Frankreich. Von Ferdinando Cancelli / Osservatore Romano


Vatikan (kath.net/OsservatoreRomano) »Das Ende des Lebens: eine freie Meinungsäußerung«. Dies ist die Schlagzeile auf der ersten Seite, mit der die Tageszeitung »La Croix« von Sonntag, 16. Dezember, ihre Leser begrüßt und ihnen eine Vertiefung der jüngsten Bioethikdebatte in Frankreich bietet.

Will man dem bis auf den Grund nachgehen, was sich derzeit jenseits der Alpen zum Thema des Lebensendes abspielt, muß man allerdings einen Schritt zurückgehen und einige Fakten bedenken.

Erstens: Am vergangenen 3. Dezember veröffentlichte das Nationale Institut für Demographieforschung (INED) einen Bericht, der sofort von »Le Monde« aufgegriffen wurde. Dieser befaßte sich mit den Entscheidungen, die die französische Ärzteschaft nach Auswertung von über fünftausend Fragebögen, die Hausärzte, mit Wiederbelebung befaßte Anästhesisten und Notfallmediziner erhalten hatten, im Hinblick auf Patienten im Endstadium getroffen hatte.


Zweitens hatte diesen Sommer Staatspräsident François Hollande, der sich bereits während des Präsidentschaftswahlkampfs »unter gewissen, strikt definierten Bedingungen« zugunsten »ärztlicher Beihilfe dazu, dem eigenen Leben ein würdiges Ende zu setzen« ausgesprochen hatte, ein Gremium eingesetzt, das unter Vorsitz von Prof. Didier Sicard über das Ende des Lebens nachdenken sollte. Prof. Sicard wird – nachdem er zuvor sogenannte »Bürgerdebatten« organisiert hatte, allen zugängliche Diskussionsforen, die in verschiedenen französischen Städten eröffnet wurden und an denen auch verschiedene Journalisten von »Le Croix« teilgenommen hatten – am Dienstag, 18. Dezember, dem Präsidenten seinen Bericht überreichen.

Drittens existiert in Frankreich eines der jüngsten Gesetze zum Thema des Lebensendes überhaupt, das sog. »Leonetti-Gesetz« aus dem Jahr 2005, ebenso wie ein einfacher Zugang zu Palliativkuren, auch wenn dies je nach Region unterschiedlich weit gediehen ist. Nach diesen Prämissen, im Lichte der Lektüre des INED-Berichtes wie auch dessen, was die bereits erwähnten Zeitungen zu diesem Thema berichten, ist es möglich, zu bekräftigen, daß in Frankreich weder die Palliativkuren noch das »Leonetti-Gesetz« bekannt sind und folglich auch nicht korrekt angewandt werden.

Diese Tatsache, auf deren Hintergrund die Schlagzeile von »Le Croix« eine ganz eigene Bedeutung erlangt, hat schwerwiegende Auswirkungen auf künftige Entscheidungen. Wenn es in der Tat keine hinreichende Kenntnis beispielsweise der Tatsache gibt, daß Palliativkuren, ohne den Tod des Patienten zu beschleunigen, in nahezu allen Fällen sowohl die physischen als auch die psychischen Symptome kontrollieren können, oder daß angesichts eines »refraktären«, also unkontrollierbaren, Symptoms eben diese Therapie sich zugunsten einer pharmazeutischen Betäubung des Kranken entscheiden kann, der seine letzten Lebenstage oder –stunden erlebt, ohne seinen Tod zu beschleunigen, dann ist es wahrscheinlich, daß auch öffentliche Publikumsdebatten, bei denen Redner fehlen, die sich in der Materie wirklich auskennen und Anregungen zur Reflexion vermitteln könnten, sich in bloße Auflistungen von Fragen verwandeln, auf die es keine korrekten Antworten geben kann. Wenn ein Gesetz, daß im Jahr 2005 einstimmig von der Nationalversammlung verabschiedet wurde, weiterhin nahezu unbekannt ist, dann ist es wahrscheinlich, daß in Frankreich noch kaum einer weiß, daß ein gut informierter Patient, der den Wunsch äußert, auf Behandlung zu verzichten, das Recht hat, erhört zu werden, nachdem die Ärzte alles Menschenmögliche getan haben, um ihn dazu zu bewegen, den Einsatz angemessener Mittel zu erlauben, und ihn korrekt darüber informiert haben, welche Konsequenzen seine Entscheidung haben wird.


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