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Diözese Graz: Keine Antwort aus dem Pastoralamt

10. Dezember 2012 in Österreich, 19 Lesermeinungen
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Kann eine Frau, die mit einem Mann zusammenlebt, ohne kirchlich verheiratet zu sein, Firmpatin sein? Das Pastoralamt der Diözese Graz-Seckau traut sich in diesem Fall keine Antwort zu geben. Von Johannes Graf.


Graz (kath.net/jg)
Das Pastoralamt der Diözese Graz-Seckau möchte keine Orientierungshilfe geben, wenn es um die Frage geht, ob jemand das Amt des Firmpaten übernehmen kann oder nicht. Konkreter Anlassfall war die Anfrage einer Dame (Name der Redaktion bekannt), die wissen wollte, ob ihre nicht kirchlich verheiratete Schwester Firmpatin werden könnte. Auf der Internetpräsenz der Diözese Graz-Seckau konnte sie keine Informationen zu ihrer Frage finden. Sie suchte daher weiter und fand auf der Homepage der Erzdiözese Wien konkrete Voraussetzungen. Wörtlich ist dort zu lesen: „Der Firmpate / die Firmpatin muss, um das Patenamt übernehmen zu können, das 16. Lebensjahr vollendet haben, selber katholisch und voll in die Gemeinschaft der Kirche eingegliedert sein, also getauft, gefirmt und falls verheiratet kirchlich verheiratet sein.“

Die Dame fragte daraufhin beim Ordinariat der Diözese Graz-Seckau an. In der Antwort zitierte der Mitarbeiter des Pastoralamts einen Passus aus dem Kirchenrecht: „Der Pate muss ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht.“ Allerdings sei er nicht imstande, festzustellen, wer diese Bedingung erfülle. „Es erstaunt mich immer wieder, wie es manchen Seelsorgern gelingt, zu interpretieren, wer ein Leben führt, das dem Glauben entspricht, und wer nicht“, heißt es wörtlich in seinem Antwortschreiben. Mit dieser Begründung wird die Frage zurückgeschickt. „Da meine Kolleginnen und ich im Bischöflichen Pastoralamt in unserer Diözese nicht fähig sind, diese Unterscheidung (wer führt ein Leben nach dem Glauben und wer nicht) wirklich zu treffen, und da es uns auch in keiner Weise zusteht, das zu beurteilen, haben wir uns in unserer Diözese entschieden, diese Frage in die eigene Verantwortung derer zu geben, die als Paten/innen angefragt werden.“


Kurzkommentar:
Das Pastoralamt hat die anfragende Dame mit der Entscheidung allein gelassen. Sie hatte sich um Hilfe und Orientierung an die Mitarbeiter des Bischofs gewendet. Der Mitarbeiter des Pastoralamts hat die Voraussetzungen für die Firmpatenschaft verkürzt wiedergegeben. Laut Can. 874, § 1. muss der Tauf- bzw. Firmpate von den Eltern (oder deren Vertretern) bestellt sein, das sechzehnte Lebensjahr vollendet habe, selbst katholisch getauft und gefirmt sein sowie das Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben. Dazu kommt dann die vom Pastoralamt als einziges Kriterium genannte Bedingung: „...auch muß er ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht.“

Im Fall der Anfrage ist die Situation klar. Wenn eine Frau und ein Mann in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammenleben ohne verheiratet zu sein, widerspricht das dem katholischen Glauben (siehe z.B. KKK 2390). Die Schwester der anfragenden Frau dürfte daher das Amt der Firmpatin nicht übernehmen. Dies ist auch auf der Internetseite der Erzdiözese Wien so dargestellt.

Wenn der Mitarbeiter des Pastoralamtes der Diözese Graz-Seckau sich auf den Standpunkt zurückzieht, es stehe ihm nicht zu, zu beurteilen, ob jemand nach dem Glauben lebt oder nicht, dann macht er sich die Sache zu einfach und wälzt die Verantwortung auf die Hilfe suchende Dame ab. Es ist natürlich schwer, festzustellen, ob jemand wirklich ein Leben führt, das dem Glauben entspricht. Ein Verweis auf einen Seelsorger, der die betroffene Person kennt, hätte hier weiterhelfen können. Aber es ist durchaus möglich, zu erkennen, ob jemand ein Leben führt, das nicht mit dem Glauben vereinbar ist. Dazu gehört, wie in diesem Fall, wenn ein Paar nicht kirchlich verheiratet ist aber trotzdem zusammen lebt. Sonst wären die kirchlichen Gebote letztlich sinnlos.


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