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Einige Lausanner Priester unterschreiben den Arbeitsvertrag nicht

4. Dezember 2012 in Schweiz, 12 Lesermeinungen
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Etwa 15 Priester des Bistums Lausanne-Genf-Freiburg weigern sich, einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, der ihnen untersagt, sich öffentlich zu äußern, auch in sozialen Netzwerken. Sie wollen aber keine andere Autorität als den Ortsbischof.


Lausanne (kath.net) Etwa 15 katholische Priester aus dem Bistum Lausanne-Genf-Freiburg weigern sich, ihren Arbeitsvertrag mit dem Verband der römisch-katholischen Kirchengemeinden in der Waadt zu unterschreiben. Die betroffenen Priester stören sich vor allem an der Vertragsklausel, die es ihnen verbietet, sich öffentlich zu äußern, dabei sind die sozialen Netzwerke mit eingeschlossen. Bischofsvikar Marc Donzé erklärte dazu, die Priester dürften sich nur nicht als Priester äußern, jedoch als Privatpersonen. Doch die Priester, die ihre Unterschrift verweigern, hielten es für schwierig, dass sie zwischen Beruf und Privatsphäre unterscheiden sollen, auch sei es für sie schwierig, sich einer anderen Autorität als dem Ortsbischof zu unterstellen. Das meldete „Radio Vatican“ nach Berichten des Westschweizer Privatfernsehens „La Télé“. Der Verband der römisch-katholischen Kirchengemeinden zahlt bisher nach stillschweigender Übereinkunft den Lohn der katholischen Priester.



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Lesermeinungen

 PPQR 6. Dezember 2012 

@Vonderwiege

\"Seit wann muss man mit dem Hl. Geist ein Vertrag machen?\"
Fast genial, in jedem Fall Thema verfehlt.

Der Hl. Geist ist im juristischen Sinne nicht geschäftsfähig. Mit ihm kann man keine Verträge schließen.

Es geht um eine dienstrechtliche Frage.
Dafür ist normalerweise das Ordinariat zuständig
und nicht der Hl. Geist.


0
 
 PPQR 6. Dezember 2012 

\"Vor dem Gesetz sind alle gleich!\"

@Konrad Georg
\"Priester wird man durch Berufung!\"
Ja, aber das hat keine Relevanz für das Arbeitsrecht.

\"Und Pfarrer durch Sendung/Beauftragung!\"
Das schon. Den einer \"Beauftragung\" liegt in der Regel ein Dienstvertrag zugrunde.

Wie kann man ohne vertiefte Kenntnis der Sachlage unbesehen Partei für eine Minderheit von 15 Kandidaten ergreifen, wenn die nicht genannte Zahl der Mehrheit der Pfarrer in Lausanne mit dieser Klausel keine Probleme hat?

Man sollte immer aufpassen, dass man in blindem Eifer das Augenmaß nicht verliert.


0
 
 Konrad Georg 6. Dezember 2012 
 

Priester wird man

durch Berufung!
Und Pfarrer durch Sendung/Beauftragung!!!

Da sieht man, welchen Blödsinn Ideologen, auch Demokratisten zählen dazu, konstruieren können.


1
 
 Vonderwiege 4. Dezember 2012 
 

Bravo Priester!

Man muss es diesen Staatskirchenbonzen einfach klar und deutlich zeigen! Nur der Bischof ist vom Hl. Geist geleitet! Seit wann muss man mit dem Hl. Geist ein Vertrag machen? EInfach lächerlich!


2
 
 PPQR 4. Dezember 2012 

@Theobald

\"Ich verstehe gar nicht, warum es überhaupt einen Arbeitsvertrag braucht?\"
Zum Beispiel:
Wer legt fest, ob und wieviele Tage ein Pfarrer Urlaub erhält? Welchen Canon ziehen Sie zu Rate?

Ein Blick in den eigenen Arbeits- oder Dienstvertrag gibt viele Hinweise darüber,
dass mit dem Status \"Priester\" eine Vielzahl von Rechtsgeschäften nicht geregelt ist.

Die Einschränkung der Grundrechte findet man z.B. beiBeamten. Betroffen sind das Recht zur Meinungsfreiheit und das Streikrecht.
Dadurch wird ein Pfarrer rechtlich nicht schlechter gestellt als andere Arbeitnehmer.

Bevor man diese gesetzliche Regelung leichtfertig als \"Blüten\" bezeichnet sollte man z.B. die Begründungen des BVerfG lesen.


0
 
 Veritasvincit 4. Dezember 2012 

Öffentliche Äußerung

Der Vertragstext spricht ja hier ein Predigtverbot aus. Die Predigt ist doch eine öffentliche Äußerung, die der Prediger als Priester macht. Übrigens muss die Glaubensverkündigung auch außerhalb der Kirche frei sein.


3
 
 LeoUrsa 4. Dezember 2012 

Was kommt noch?

Für Kath. Priester so was wie ein euro Jops?
Da hilf doch nur noch, den staub von den schon schüteln und weiter ziehen...


0
 
 ottokar 4. Dezember 2012 
 

Sonderfall Schweiz

Zwar ernennt in der Schweiz der Bischof die Priester seines Bistums auf Vorschlag der Kirchengemeinde, aber den juristischen Anstellungsvertrag- und damit u.U.auch den Maulkorb- erhält er er von der jeweiligen Landeskirche, in diesem Falle vom Verband der röm.kath.Kirchengemeinden.Auch die vielen \"Laientheologen\" werden von den Landeskirchen, auch ohne Bischofsvorschlag eingestellt, weshalb sich ja in der deutschen Schweiz aus diesem Pool die Mitglieder der sogen. Pfarreiinitiative formieren konnten.Das führt zu grotesken Situationen: Mir sind Priester in Pastoralräumen , die von Diakonen geleitet werden, bekannt,denen vorgeschrieben wird, wann sie zu predigen haben und wann nicht, und ob am Sonntag das Credo gebetet wird oder nicht. Die Politik machen also die Landeskirchen, lokal oft auch die Vorstände der Kirchengemeinden. So kommt es,dass man sonntags in benachbarten Kirchengemeinden völlig unterschiedliche ,oft erschreckend esotherische Liturgiefeiern erleben kann.


5
 
 Theobald 4. Dezember 2012 
 

Arbeitsvertrag?

Ich verstehe gar nicht, warum es überhaupt einen Arbeitsvertrag braucht???
Ein Priester wird Priester durch Weihe, nicht durch Vertrag.
Seine Rechte und Pflichten sind im CIC, dem kirchlichen Arbeitsrecht (u.a.) geregelt, bzw. verpflichtet er sich bei der Weihe zum Gehorsam.

Ein Vertrag macht nur dann Sinn, wenn ich damit etwas regeln kann, was ansonsten unklar wäre.


4
 
 Willigis 4. Dezember 2012 
 

Bitte?

Was ist das denn für ein Arbeitsvertrag? Dem Pfarrer untersagen, so öffentlich zu äußern, ja da kann er ja gleich in die Kartause eintreten.

Ein hübsches Beispiel, welche Blüten die angebliche Demokratisierung der Kirche so hervorbringt. Die Gemeinde hält sich einen Sakramentensklaven, der sich nur aus dem Staub erheben darf, wenn sie es erlaubt.


5
 
 Anfaenger 4. Dezember 2012 

Übrigens

könnt ihr euch vorstellen, dass ein Kloster auf die Idee käme, mit seinen Gliedern Arbeitsverträge abzuschliessen, und das erst noch über irgend einen Verein zu Verwalung der Klostereinnahmen tun wüde?


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 Anfaenger 4. Dezember 2012 

ein Beispiel

das Schule machen sollte:

1. Ein katholsicher Priester ist Priester, auch wenn er sich \"persönlich\" äussert. Privatleben und Amt lassen sich nicht so trennen, wie bei einem rerformierten Pfarrer, der de facto einfach ein Funktionär seiner Pfarrei ist.
2. \"Arbeitgeber\" eines Priesters ist immer sein Bischof, bezw. sein Ordensoberer. Ein Arbeitsvertrag, wenn es einen solchen braucht, sollte deshalb immer vom Bischof unterzeichnet sein, nicht von irgend einem Verein oder einer Gesellschaft weltlichen Rechts, ja nicht einmal vom Bistum. Selbstverständlich kann der Bischof die damit verbundene Administration delegieren, oder auch outsourcen. Er kann aber nie die Verantwortung dafür abschieben.


4
 

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