02 November 2012, 08:30
Die antikatholische Agitation der 'Katholischen Landeskirche Chur'
 
Hildegard13
 
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Bistum Chur strengt gegen eigene Landeskirche die Rechtsprüfung der Grundsatzfrage an, ob diese eine Organisation unterstützt darf, „die im offenen Widerspruch zur kirchlichen Lehre handelt“ -
Bistum zu kath.net: Beschluss ist ein Skandal

Chur (kath.net/pl) Ginge es nicht um Leben und Tod, dann könnte man sich im Sessel zurücklehnen und den Kirchenkrimi genießen, der sich zwischen der katholischen Landeskirche Chur auf der einen Seite und der katholischen Lehre sowie Bischof Vitus Huonder auf der Gegenseite entsponnen hat. Doch angesichts der Beteiligung katholischer Gelder an Abtreibungsberatungen und an der Propagierung der „Pille danach“ und der ebenfalls frühabtreibenden Spirale wird die enorme Tragweite der innerkatholischen Kämpfe im Bistum Chur schnell deutlich. Der Churer Bischof wird nun nach Auskunft des Pressecommuniqués vom 2.11.2012 „die Grundsatzfrage“ überprüfen lassen, „ob es in der Schweiz zulässig ist, dass eine staatskirchenrechtliche Körperschaft entgegen ihrer eigenen Zwecksetzung eine Organisation unterstützt, die in mehreren Tätigkeitsfeldern im offenen Widerspruch zur kirchlichen Lehre handelt“.

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Zur Sache: Aufgrund der besonderen Verfasstheit der katholischen Kirche in der Schweiz ist es möglich, dass sich das „Corpus Catholicum“, ein staatskirchenrechliches Parlament der jeweiligen katholischen Landeskirche, großer Selbständigkeit gegenüber der Bistumsleitung erfreut. Es hängt von den Mitgliedern des Corpus Catholicum ab, in welcher inneren Haltung sie mit dieser Selbständigkeit umgehen. Im Bistum Chur meinen die Zuständigen, es verantworten zu können, dass die Landeskirche von Graubünden die Organisation „adebar“ („Beratungsstelle für Familienplanung, Sexualität, Schwangerschaft und Partnerschaft Graubünden“, so lautet deren Eigenauskunft) mit 15.000 Franken jährlich unterstützt.

Der Churer Bischof Vitus Huonder hatte nun den Antrag an seine katholische Landeskirche gestellt, dass nicht 15.000 Franken zu „Adebar“ fließen, sondern ein höherer Betrag in die Beratungsstelle „Ja zu Leben“ gehen möge, außerdem beantragte er, dass das Mitglied der katholischen Landeskirche aus der Vorstandschaft von „adebar“ abgezogen werde. Der Antrag des Bischofs wurde mit 64 zu 5 Stimmen abgelehnt. Das „Corpus Catholicum“ nahm lediglich den seitens der Landeskirche als Kompromiss vorgesehenen Vorschlag an, dass „adebar“ dazu verpflichtet werde, diese 15.000 Franken „nicht mehr für die Beratung über Abtreibungsmethoden, die Begleitung von Abtreibungen oder für die Propagierung der ‚Pille danach‘ zu verwenden“.

Der Medienbeauftrage des Bistums Chur, Giuseppe Gracia, gab daraufhin am 2.11.2012 bekannt, dass die Bistumsleitung diese Unterstützung für „unzumutbar“ halte: „Denn die Kirche bleibt über die ‚Katholische Landeskirche von Graubünden‘ und deren Vertretung im Vorstand von ‚adebar‘ verflochten mit einer Institution, die Abtreibung für eine legitime Option hält und danach handelt. Eine solche, öffentlich bekannte Verbindung zu ‚adebar‘ schadet der katholischen Kirche in der Schweiz, besonders ihrer Glaubwürdigkeit bezüglich des Einsatzes für den bedingungslosen Schutz des ungeborenen Lebens. Hinzu kommt, dass weitere Standbeine von ‚adebar‘, wie die Präventionsarbeit oder die Sexualpädagogik, der kirchlichen Lehre widersprechen.“ Die Beratungsstelle „adebar“, so die Stellungnahme des Bistums weiter, „handelt im Widerspruch zur Lehre der katholischen Kirche“. Als Begründung dafür führte Gracia an: „Für unter 16jährige wird eine Beratungsbescheinigung ausgestellt: als rechtlich unabdingbare Voraussetzung für die Vornahme einer Abtreibung. ‚adebar‘ begleitet die Durchführung von Abtreibungen. Ferner werden in der Präventionsarbeit die ‚Pille danach‘ sowie die Spirale propagiert. Die Kirche setzt diese Praktiken gemäss einer Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre aus dem Jahr 2009 mit der Abtreibung gleich, da sie darauf ausgerichtet sind, den Embryo an der Einnistung zu hindern und ihn so abzutreiben.“

Gegenüber KATH.NET sagte Gracia: „Der Beschluss der so genannten Landeskirche ist ein Skandal. Sie mutet der katholischen Kirche zu, mit einer Beratungsstelle verbunden zu sein, die Tötungslizenzen für Ungeborene ausstellt. Das ist so absurd, als würde man die katholische Kirche zur Verbindung mit einem Pharmaunternehmen zwingen, das Giftspritzen herstellt und bezüglich Todesstrafe berät – mit dem Argument, das Unternehmen stelle ja auch unproblematische Medikamente her.“

Inzwischen hat der Bischof von Chur seinen Generalvikar Martin Grichting mit einer „abschliessenden rechtlichen Klärung“ beauftragt, wie aus der Stellungnahme des Bistums abschließend hervorgeht. Nach Ansicht der Bistumsleitung gehe es „um die Grundsatzfrage, ob es in der Schweiz zulässig ist, dass eine staatskirchenrechtliche Körperschaft entgegen ihrer eigenen Zwecksetzung eine Organisation unterstützt, die in mehreren Tätigkeitsfeldern im offenen Widerspruch zur kirchlichen Lehre handelt. Der genaue Rechtsweg dieser Klärung wird derzeit geprüft und raschmöglichst kommuniziert.“

Foto: (c) kath.net






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