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Expertin warnt vor überzogener Gleichbehandlungsgesetzgebung

23. Oktober 2012 in Aktuelles, 8 Lesermeinungen
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Gudrun Kugler, Lehrbeauftrage im "Internationalen Theologischen Institut" in Trumau, ortet schwerwiegende Eingriffe in Freiheitsrechte und macht auf zweifelhafte Folgen aufmerksam


Wien (kath.net/KAP) Die geplante Änderung der Gleichbehandlungsgesetzgebung kann zu gravierenden Einschränkungen der unternehmerischen Freiheit und unbeabsichtigt problematische Folgen nach sich ziehen. Darauf hat die am "Internationalen Theologischen Institut" (ITI) in Trumau lehrende Juristin Gudrun Kugler in einem Leserbrief an die "Presse" am Dienstag hingewiesen. Österreich sollte die "Freiheit nicht leichtfertig aufs Spiel setzen", resümiert die Lehrbeauftragte für Politische Bildung.

Kugler reagiert damit auf eine durch das Sozialministerium vorgelegten Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes, wonach es Unternehmern und Vermietern unter empfindlicher Strafandrohung verboten werden soll, Geschäfte mit bestimmten Menschengruppen abzulehnen. Privilegiert werden Alter, Religion und Weltanschauung, sowie sexuelle Orientierung.


Es sei "ein Grundrecht, wirtschaftliche Entscheidungen nach eigenen Kriterien treffen zu dürfen", hält Kugler dem entgegen und warnt vor Bevormundung durch die geplante Gesetzesänderung. Vor allem für Kleinunternehmer sei die Einhaltung der beabsichtigten Regelungen "kostspielig und zeitintensiv". Es drohe "Rechtsunsicherheit" und zusätzlicher Druck durch die im Gesetz vorgesehen Beweislastumkehr.

Überdies fehle es an einer hinreichende Begründung für diese weitreichenden Eingriffe in die Grundrechte, führt die Europarechtsexpertin aus und verweist auf fehlende Vorgaben seitens der Europäischen Union: "Die inhaltlich korrespondierende 5. Gleichbehandlungsrichtlinie liegt in Brüssel als nicht konsensfähig brach", weil sich Deutschland und andere Länder aus guten Gründen dagegen ausgesprochen hätten.

Gegenüber "Kathpress" machte Kugler auf die problematischen Folgen einer "überzogenen Gleichbehandlungsgesetzgebung" aufmerksam, die so wohl nicht gewollt sein können: "Ein jüdischer Hotelier müsste demnach seinen Festsaal an Burschenschafter vermieten. Eine katholischer Druckereibesitzer dürfte es nicht ablehnen, ein Flugblatt gegen den Papst zu drucken; ein grün-alternativer Graphiker müsste einen Folder gegen Abtreibung erstellen; ein Sohn ungarischer Dissidenten eine Wohnung einem Kommunisten vermieten; ein auf islamische Kunden spezialisiertes Reisebüro müsste Christen mitnehmen."

Copyright 2012 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Ester 24. Oktober 2012 
 

Es läuft auf die DDR 2

hinaus.
Wo alles geplant wurde und alle wissen, was dabei herausgekommen ist.


2
 
 Richelius 24. Oktober 2012 
 

Auch wenn ich die vorgebrachten Beispiele für schlecht halte, das angesprochene Problem existiert; zum Teil bereits ohne dieses Gesetz.
Was ich besonders interessant finde ist, daß natürlich wieder nur die \"üblichen Verdächtigen\" auf der Liste der Diskriminierungsgründe stehen. Mit anderen Worten: Eine Familie mit sieben Kindern darf auch weiterhin das halbe Land nach einer Zinswohnung absuchen, die Mutter einer solchen Kinderschar bekommt weiterhin keine Anstellung usw. Aber wehe, wenn ich einen Vertreter aus der obigen Liste den Posten verweigere. Ich bin sicher, daß bei den Verfahren es dann gar keine Rolle mehr spielt, warum ich ihn nicht angestellt habe.
Besonders toll finde ich auch die Beweislastumkehr. Ich war schon besorgt, daß wir in einem Rechtsstaat leben könnten, aber meine Sorge war offensichtlich unbegründet. Schuldig bis die Unschuld bewiesen ist! Welch\' herrliches Motto für die Justiz!


2
 
 Marcus 24. Oktober 2012 
 

Dieser \"Gleichheitswahn\" ist die Neuauflage des antiken Mythos von Prokrustes.

Beim Verschwinden des Christentums in Europa kommen eben wieder die alten Gespenster und Quälgeister.

Danke an Frau Kugler für ihre Initiative!


1
 
 wedlerg 24. Oktober 2012 
 

der frühe Kommunismus

hat die Gleichstellungsideologie als subtile Möglichkeit der Verfolgung von Andersdenkenden eingesetzt. Die DDR hat ganz offiziell alle \"Nichtgleichen\" \"gleichgestellt: Handwerker, die ihre Wohnungen restaurierten, mussten ausziehen und an Genossen abgeben; bürgerliche Gebildete mussten ihre Kinder auf niedrigere Schulen schicken; Leute mit Christlichen Idealen durften artfremde Berufe erlernen: bis alle einheitsnivelliert waren. Mao hat alle Bauern zu Stahlkochern ernannt.

Die 68er haben dann begonnen die Sprache zu nivellieren und Gendermainstreaming zu designen. Heute kommen die Dummköpfe in der EU und den politisch korrekten Medien mit abstrusen Gerechtigkeitsidealen und wärmen den alten Schwachsinn wieder auf.


2
 
 johannes89 23. Oktober 2012 
 

Dies ist der massivste Eingriff in die Freiheitsrechte die es je gegeben hat, man wird es fürchte ich erst merken wenn\'s zu spät ist.
Besonders intensiv ist die Beweislastumkehr.


4
 
 macie 23. Oktober 2012 
 

Unternehmen

Ein Unternehmen lebt wesentlich von der informalen Organisation. Als Leiter eines Unternehmens bzw. einer Abteilung muss ich einschätzen können, wer in mein Team passt. Um erfolgreich mit dem Unternehmen zu sein, braucht es eine Dynamik, die nicht mit einer Quote zu erreichen ist. Schließlich soll das Unternehmen ja auch Gewinn erwirtschaften, damit es auch weiter investieren kann und Arbeitskräfte weiter beschäftigen kann. Da soll man auf den vertrauen, der/die Personal einstellt. Diese Quotenregelung ist, wie wenn man auf einer Autobahn 200 fahren darf, aber immer einer auf der Bremse steht, damit man nicht ordentlich voran kommt.


1
 
 Umbanda 23. Oktober 2012 
 

Was soll falsch daran sein?

Diskriminierung egal weswegen darf es nicht geben. Die vorgebrachten Beispiele sind an den Haaren herbeigezogen. Kein Vermieter darf einen potentiellen Mieter nach dessen politischer Gesinnung befragen. Den Rest regelt doch sowieso das Streben nach Profit - da braucht man sich doch nur die Sache mit dem Weltbild-Verlag vor Augen zu führen.


0
 
 macie 23. Oktober 2012 
 

Islamisches Reisebüro

wird gerne Christen mitnehmen, weil sie gerne die Christen missionieren.


1
 

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