
Berlin (kath.net) Sexuelle Handlungen an Tieren sind der Bundesrepublik seit 1969 straffrei. Das könnte sich jetzt ändern, offenbar besteht Handlungsbedarf. Darüber berichtete „Focus“. Der deutsche Bundesrat bittet in einer Stellungnahme zum „Entwurf eines dritten Gesetztes zur Änderung des Tierschutzgesetzes, „zu prüfen, wie ein Verbot der Sodomie im Tierschutzgesetz verankert werden kann“. Das Vorhaben wird von Tierschutzverbänden begrüßt.
„Gerade in den letzten Jahren ist die Zahl sexueller Handlungen an und mit Tieren nicht nur in Hessen, sondern bundesweit gestiegen“, so zitiert „Focus“ aus der Internetpräsenz der hessischen Landestierschutzbeauftragten Madeleine Martin. Die Landestierschutzbeauftragte verwies auf gestiegene Fallzahl und auf einschlägige Internetforen, in welchen „Gebrauchsanweisungen“ für Zoophile gegeben würden. Ob es bereits Tierbordelle in Deutschland gibt, darüber kann sie nicht keine sicheren Aussagen machen, doch seien nach ihren Informationen solche Etablissements für Zoophile bereits in Skandinavien aufgedeckt worden, berichtete der „Focus“ weiter.
Bisher ist in der Bundesrepublik nur das Verbreiten von „zoophilen Materialien“ strafbar, nicht die Handlung selbst, sofern sie dem Tier keine größeren Schmerzen zufügt.
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