
London (kath.net/KNA) Ein Krankenhaus in Greater Manchester darf bei einem hirngeschädigten Mann gegen den Willen seiner Familie auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichten. Wie der britische Sender BBC am Montag berichtete, entschied ein Gericht, es sei rechtens, im Fall einer Verschlechterung des Gesundheitszustands des Patienten auf entsprechende Maßnahmen zu verzichten, da diese dessen Leben nicht bedeutend verlängern würden. Es gebe keine realistische Aussicht auf eine Besserung seines Zustands, hieß es in der Urteilsbegründung.
Die Familie des Patienten hatte mit Verweis auf ihren muslimischen Glauben gefordert, es müsse alles getan werden, um das Leben ihres Verwandten zu verlängern. Dieser hatte nach seinem dritten Herzstillstand im Juli eine schwere Gehirnschädigung erlitten.
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