
Neu-Ulm (kath.net/KNA) Die katholische Kirche zahlt einer gekündigten lesbischen Erzieherin aus dem Landkreis Neu-Ulm eine Abfindung. Beide Seiten hätten sich kurz vor einem gerichtlichen Gütetermin auf einen Vergleich geeinigt, teilte das Arbeitsgericht Augsburg am Montag mit. Damit sei der Rechtsstreit beendet. Die Klägerin habe die Kündigung gegen Zahlung einer «angemessenen Abfindung» akzeptiert. Der Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht, nachdem der Erzieherin während ihrer Elternzeit gekündigt werden sollte. Das Verwaltungsgericht Augsburg lehnte dies ab.
Das Bistum Augsburg als Vertreter der Kirchenstiftung bestätigte die am Freitag erfolgte Einigung. Über die Höhe der Summe sei Stillschweigen vereinbart worden, sagte ein Bistumssprecher der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) sprach in einer Pressemitteilung von einer hohen Summe. Es handele sich um die übliche Regelabfindung. Die Erzieherin sei 14 Jahre beschäftigt gewesen.
Die Kirchenstiftung hatte der Erzieherin nach Ablauf ihrer Elternzeit zum 31. März 2013 gekündigt. Mitte Juni hatte das Verwaltungsgericht Augsburg eine Kündigung während der Elternzeit als unzulässig abgewiesen und damit die Rechtsauffassung der Gewerbeaufsicht bestätigt. Diese muss bei einer Kündigung während der Elternzeit einverstanden sein.
Nach Paragraf 18 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) ist eine solche nur ausnahmsweise zulässig, etwa wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bestohlen oder beleidigt hat oder der Betrieb stillgelegt wird. Das Verwaltungsgericht sah in der gleichgeschlechtlichen Beziehung der Erzieherin zwar einen «schweren Loyalitätsverstoß» ihrem Arbeitgeber gegenüber. Er sei jedoch nicht als besonderer Ausnahmefall im Sinne des BEEG zu werten (Aktenzeichen 3 K 12.266).
(C) 2012 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Tweet
Lesermeinungen zu diesem Artikel anzeigen und Kommentar schreiben



Tippfehler melden
Druckversion


Anderswo...
Top Artikel der letzten 7 Tage

