05 Oktober 2012, 10:00
Selbstmord bringt psychische Belastung für die Angehörigen
 
Hildegard13
 
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Wer einen Suizid begleite, sagte Birgit Wagner, Leiterin einer Schweizer Studie, sollte „vorher wissen, dass nach dem miterlebten Suizid bei rund einem Viertel eine psychische Erkrankung auftritt, die eine Therapie erfordert“.

Bern (kath.net/pl) „Gemäss unserer Studie treten nach einer Freitodbegleitung“ „psychische Störungen deutlich häufiger auf“ als nach dem natürlichen Tod nahestehender Personen. Dies sagte Birgit Wagner, Leiterin einer Studie der Universität Zürich. Darüber berichtete der „Tagesanzeiger“. Wer einen Suizid begleite, sollte „vorher wissen, dass nach dem miterlebten Suizid bei rund einem Viertel eine psychische Erkrankung auftritt, die eine Therapie erfordert“, erläuterte Wagner.

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Für die Studie waren 85 Familienmitglieder oder enge Freunde von Sterbewilligen befragt worden, die vor ein bis zwei Jahren einem Suizid durch die Organisation „Exit“ beigewohnt hatten. Das Resultat wurde in der Fachzeitschrift „European Psychiatry“ veröffentlicht. Demnach litten 20 Prozent der Angehörigen oder Freunde unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, bei zwei Dritteln dieser 20 Prozent waren die Symptome voll ausgeprägt. 16 Prozent litten unter Depressionen, und fünf Prozent unter starker Trauer wie in den ersten Monaten. „Das sind massive psychische Folgen“, sagte Studienleiterin Wagner, so der „Tagesanzeiger“.

Ein direkter Vergleich mit einer Gruppe von Angehörigen und Freunden, die natürliche Todesfälle zu beklagen hatten, steht allerdings noch aus. Eine frühere Befragung von 65-95-Jährigen in Zürich, die vor nicht allzulanger Zeit Todesfälle im nahen Umfeld erlebt hatte, zeigte sowohl bei den posttraumatischen Belastungsstörungen wie auch bei den Depressionen deutlich bessere Werte, nur die langanhaltende Trauer trat ähnlich häufig auf.

Ob es bei Angehörigen nach Sterbehilfe zu einer ernsten psychischen Störung komme, hänge auch vom Verhalten des sozialen Umfeldes ab. Außerdem wird in Erwägung gezogen, ob auch die in der Schweiz vorgeschriebene forensische Untersuchung belastend wirke, bei der beispielsweise gleich nach dem Sterben bewaffnete Polizisten die Leiche examinieren.






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