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Drittklässler besichtigen im Religionsunterricht 'eine schöne Leiche'

1. Oktober 2012 in Schweiz, 26 Lesermeinungen
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Schweiz: Ein Religionslehrer hat im Unterricht mit seinen Drittklässlern eine Leiche angeschaut, die in einer örtlichen Totenkapelle aufgebahrt war.


Immensee (kath.net) Ein katholischer Religionslehrer hat im Unterricht mit seinen Drittklässlern eine Leiche angeschaut, die in einer örtlichen Totenkapelle aufgebahrt war. Pastoralassistent Martin Weick hatte die Klasse in einer Schule in Immensee/Kanton Schwyz neu übernommen und die achtjährigen Kinder in der zweiten gemeinsamen Stunde in die Totenkapelle geführt. Die Eltern waren nicht vorher informiert worden, sondern erfuhren davon erst nachträglich bei einem Elternabend. Der Vorfall geschah Ende August, wurde aber erst jetzt bekannt, wie das Onlinemagazin „20 Minuten“ berichtete.


„Innerhalb der Vorbereitungen auf die erste heilige Kommunion muss den Kindern das Thema Sterben und Tod vermittelt werden“, erläuterte Weick dem Onlinemagazin „20 Minuten“. In seiner ersten Unterrichtsstunde in dieser Klasse habe er den Kindern einen Kinderfilm zum Thema „Sterben und Tod“ vorgeführt, dann habe sich die Chance ergeben, die tote Frau in der Totenkapelle zu besuchen. Er habe sich „kurzfristig“ entschieden. Den Kindern habe er den freien Willen gelassen, die Leiche anzuschauen oder nicht, vier Kinder hatten daraufhin die Tote nicht besichtigt. Die tote Frau „war friedlich gestorben. Sie war eine schöne Leiche und die Umgebung war mit Blumen geschmückt“, so „20 Minuten“. Eine Schülerin habe die Frau mit Dornröschen verglichen.

Allerdings haben sich zwei Eltern nachträglich beim Lehrer beschwert, eine Mutter sagte, der Lehrer habe inzwischen seinen Fehler eingesehen. Nach Auskunft der Eltern leiden momentan zwei der Schüler an Schlafstörungen, die mit dem Besuch der Toten zusammenhingen.

Der Generalvikar für die Bistumsregion Urschweiz, Martin Kopp, sagte dazu: «Ich persönlich hätte dies mit Drittklässlern wahrscheinlich nicht gemacht.“ Doch sei er froh, dass Herr Weick einsehe, „dass er besser nicht so gehandelt hätte. Sein Vorgehen wird keine Konsequenzen nach sich ziehen“.


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