28 September 2012, 11:24
Deutsche Bischöfe, die 'Krise des Glaubens' und 'Pro Multis'
 
Hildegard13
 
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Bischöfe: In den Augen vieler habe die Kirche an Glaubwürdigkeit verloren. "Weltbild“ wird in eigenständige Stiftung umgewandelt, Kelchwandlungswort "Für viele" wird umgesetzt, Keine Beschlüsse bei Wiederverheirat. Geschiedene

Fulda (kath.net/KNA/dbk) Die deutschen Bischöfe haben die Katholiken in der Bundesrepublik zu einer geistlichen Erneuerung und zu gesellschaftlichem Engagement aufgerufen. 50 Jahre nach dem Beginn des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) begrüßten sie die Fortschritte im Verhältnis der katholischen Kirche zu den evangelischen und orthodoxen Kirchen, zu Judentum und zu den Muslimen.

In einem am Freitag in Fulda veröffentlichten gemeinsamen Schreiben zum Konzilsjubiläum sprechen die Bischöfe von einer «Krise des Glaubens» in Deutschland: «Der christliche Glaube hat aufgehört, eine Selbstverständlichkeit zu sein.» In den Augen vieler habe die Kirche an Glaubwürdigkeit verloren. Bischöfe, Priester und Gläubige stünden deshalb vor der Aufgabe, «den Glauben so zu verkünden und zu leben, dass er wieder zu einem anziehenden und überzeugenden Angebot wird».

Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) war die bisher letzte beschlussfassende Versammlung aller katholischen Bischöfe weltweit. Insgesamt rund 2.800 Konzilsväter debattierten im Petersdom darüber, wie die Kirche ihre Botschaft in der modernen Welt verkünden kann. Themen waren die Reform der Liturgie, ein neues Verhältnis von Priester und Laien, die Einheit der Christen, die Religionsfreiheit und die Aussöhnung von Kirche und Judentum. Aus Anlass des Konzilsjubiläums hat Papst Benedikt XVI. ein «Jahr des Glaubens» ausgerufen, das Anfang Oktober beginnt.

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In ihrem Hirtenwort betonen die Bischöfe, die Kirche müsse bei aller Treue zur Tradition des Glaubens immer zur Reform bereit sein. Sie warnen zugleich vor einem Rückzug der Kirche aus der Gesellschaft: Das Konzil habe die Christen nachdrücklich aufgefordert, sich den gesellschaftlichen und politischen Fragen zu stellen. «Deshalb dürfen wir uns auch in einer von vielen als unübersichtlich und bisweilen sogar bedrohlich empfundenen Gegenwart nicht auf uns selbst zurückziehen, sondern müssen uns mit Zuversicht den schwierigen Fragen der Globalisierung, der internationalen Gerechtigkeit und Solidarität, des Schutzes des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum Tod und der ökologischen Krise stellen.»

Ausdrücklich warnen die Bischöfe vor moralischem Rigorismus. Das Evangelium stelle hohe Anforderungen an die Lebensführung des Einzelnen. Seine Forderungen müssten aber «immer wieder neu in die sich wandelnde Lebenswirklichkeit übersetzt» werden. Zudem dürfe nicht vergessen werden, dass «wir alle - der Einzelne wie auch die Kirche - von der Barmherzigkeit Gottes leben».

kath.net dokumentiert einige Punkte des Presseberichts des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, anlässlich der Pressekonferenz zum Abschluss der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda im Wortlaut:

Weltbild

Am Rande unserer Vollversammlung haben die Gesellschafter der Verlagsgruppe Weltbild untereinander über den Fortgang der von ihnen beschlossenen Gründung einer Stiftung gesprochen. In sie werden alle Gesellschafter ihre Anteile einbringen, so dass die Stiftung künftig alleinige Eigentümerin von Weltbild ist. Erträgnisse des Unternehmens sollen teils dem Unternehmen selbst zur Stärkung seiner Finanzausstattung zugeführt werden und teils Projekten der kulturellen Diakonie zugute kommen. Da die Bistümer dann keine Eigentümer mehr sind, fließen ihnen auch keinerlei Einkünfte zu. Die Bischöfe gehen davon aus, dass die Erarbeitung einer entsprechenden Satzung kurz vor dem Abschluss steht, so dass die Satzung bald beschlossen werden kann. In diesem Zusammenhang anstehende Personalentscheidungen werden zu gegebener Zeit erfolgen.

Umgang mit Gläubigen, die zivil geschieden und wiederverheiratet
Sind


In der Vollversammlung haben wir – wie schon mehrfach in den vergangenen Monaten im Ständigen Rat – die Beratungen zur Frage des pastoralen Umgangs mit Gläubigen, die zivil geschieden und wiederverheiratet sind, fortgesetzt. Kardinal Karl Lehmann hat als Vorsitzender der Glaubenskommission einen Aufriss erstellt, der einige Gesichtspunkte dieser Frage erörtert. Er nennt unter anderem die Weisungen der Heiligen Schrift und den Traditionsbefund sowie lehramtliche, pastorale und kirchenrechtliche Grundperspektiven. Wir haben in unserer Aussprache erneut die Komplexität des Themas zur Geltung gebracht. Eine Reihe thematisch verbundener Aspekte wie zum Beispiel die Praxis des Eucharistieempfangs war dabei ebenfalls Thema.

In unseren Überlegungen fühlen wir uns von den Worten Papst Benedikt XVI. ermutigt, die er beim Welttreffen der Familien am 2. Juni 2012 in Mailand gesagt hat: Er bezeichnete das Problem der wiederverheirateten Geschiedenen als „eines der großen Leiden der Kirche“ und fügte hinzu, dass es keine Patentrezepte bei der Lösung gebe. Benedikt XVI. betonte, dass die Kirche auch diese Menschen liebe: „Es scheint mir eine große Aufgabe einer Pfarrei, einer katholischen Gemeinde zu sein, wirklich alles nur Mögliche zu tun, damit sie sich geliebt und akzeptiert fühlen, damit sie spüren, dass sie keine ‚Außenstehenden’ sind, auch wenn sie nicht die Absolution und die Eucharistie empfangen können: sie müssen sehen, dass sie auch so vollkommen in der Kirche leben.“

Wir haben zum weiteren Vorgehen die Einsetzung einer bischöflichen Arbeitsgruppe beschlossen. Ihr gehören Bischof Franz-Josef Overbeck (Essen), Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst (Limburg), Bischof Felix Genn (Münster), Bischof Franz-Josef Bode (Osnabrück), Bischof Karl Heinz Wiesemann (Speyer) und Bischof Stephan Ackermann (Trier) an. Die Arbeitsgruppe soll Aspekte für eine Handreichung ausarbeiten und dem Ständigen Rat vorlegen.

Allgemeines Dekret zum Kirchenaustritt

Wir haben uns mit dem von der Deutschen Bischofskonferenz in der vergangenen Woche veröffentlichten „Allgemeinen Dekret zum Kirchenaustritt“ beschäftigt. Zunächst möchte ich noch einmal unterstreichen, dass es hier nicht einfach um die Frage der Kirchensteuer geht, wie in manchen Medien zu lesen war. Es geht um die Kirchenmitgliedschaft und die Sakramentalität der Kirche. Wer „austritt“ verlässt die Kirche und hat an deren sakramentalen Vollzügen keinen aktiven Anteil wie zuvor. Mit dem Dekret, das in Abstimmung mit dem Heiligen Stuhl entstanden ist, haben wir die Konsequenzen festgelegt, die jemanden treffen, wenn er durch zivilen „Austritt“ die Kirche verlässt: Ein ziviler „Kirchenaustritt“ ist eine förmliche Distanzierung von der Kirche und schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft.

Das Dekret zeigt zudem deutlich, dass ein Kirchenaustritt nicht partiell erfolgen kann. Es ist nicht möglich, eine „geistliche Gemeinschaft Kirche“ von der „Institution Kirche“ zu trennen. Ein Austritt nur aus der „Institution“ ist nicht möglich. Das neue Dekret legt im Sinne der römischen Maßgaben fest, dass zu jedem Gläubigen, der seinen Kirchenaustritt erklärt, Kontakt aufgenommen wird. In einem pastoralen Schreiben wendet sich der zuständige Pfarrer an den „Ausgetretenen“ und lädt ihn zu einem Gespräch ein, das die Beweggründe, aber auch die Folgen zum Inhalt haben soll, die der Kirchenaustritt nach sich zieht. Es bietet zudem die Möglichkeit, den Kirchenaustritt rückgängig zu machen. Vor diesem Hintergrund begrüße ich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom vergangenen Mittwoch, das unsere Linie bestätigt hat.

Revision der Einheitsübersetzung

Wir haben einen Abschlussbericht des Vorsitzenden des Bischöflichen Leitungsgremiums der Revision des Neuen Testamentes, Bischof Dr. Joachim Wanke (Erfurt) zur Approbationsvorlage entgegen genommen. In den vergangenen Monaten sind Modi in die Vorlage eingearbeitet worden. Diese Approbationsvorlage hat die Vollversammlung angenommen und wird jetzt eine Rekognoszierung durch den Apostolischen Stuhl beantragen. Außerdem haben wir uns mit dem ersten Entwurf einer Approbationsvorlage für die Revision des Alten Testamentes beschäftigt. In der Frühjahrs-Vollversammlung des kommenden Jahres planen wir diese zu beschließen. Ich bin froh, dass der Prozess der Revision der Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift gut und zügig vorankommt.

Liturgie - Deutsche Übersetzung des Ordo Missae

Die Vollversammlung hat die im Herbst 2010 beschlossene Übersetzung des Ordo Missae approbiert. Dabei wird die Wiedergabe des pro multis des Kelchwandlungsworts entsprechend dem Wunsch des Heiligen Vaters mit "für viele“ übersetzt. Der Ordo Missae geht jetzt zur Rekognoszierung an die Kongregation für den Gottesdienst nach Rom.


Zum vollständigen Dokument der Deutsche Bischofskonferenz

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