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Apple, Samsung und ein Schreiben der Deutschen Bischofskonferenz

24. September 2012 in Aktuelles, 19 Lesermeinungen
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Was haben Apple, Samsung sowie verärgerte Apple-Kunden mit dem Schreiben der Deutschen Bischofskonferenz zu tun - Eine Satire von Armin Schwibach


Rom (kath.net/as) Der vermeintliche „Kompromiss“ zwischen Rom und der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) im Kirchensteuerstreit sorgt seit Tagen für heftige Diskussionen bei Katholiken. Besonders umstritten ist ein „Pastorales Schreiben“ der DBK. KATH.NET hat berichtet.

Wie kath.net in Erfahrung bringen konnte, fand das Schreiben der DBK auch in Übersee große Beachtung. Vertrauliche Quellen übermittelten die Vorlage einer wichtigen Initiative aus Cupertino (Kalifornien), dem Sitz des Apple-Konzerns.

Apple schreibt an die Personen, die sich entschlossen haben, das iPhone 5 nicht zu ordern, und verärgert zu Samsung gewechselt sind, unmittelbar nach Kenntnisnahme dieses Treuebruchs:


Sehr geehrte/r ...

mit Bedauern habe ich erfahren, dass Sie in einem Elektronikmarkt durch den Kauf eines Samsung Galaxy S3 öffentlich Ihren Austritt aus der Apple-User-Gemeinschaft kundgetan haben. Ihre Entscheidung ist mir, wie Sie verstehen werden, keineswegs gleichgültig. Ich würde gerne mit Ihnen über die Gründe, die Sie zu Ihrem Schritt bewogen haben, sprechen und habe als Apple Genius auch die Pflicht, die Motivation Ihrer Entscheidung, Apple den Rücken zuzukehren, zu erfragen und eine entsprechende Einschätzung vorzunehmen.


Wer einmal einen Mac benutzt hat oder in die magische Welt des iPads und iPhones aufgenommenen wurde, hat ja auf seine Weise Anteil an der Sendung des ganzen Apple-Volkes im Bereich der Kommunikation und in der Welt (vgl. Steve Jobs, Stanford University, 2005: Stay hungry, stay foolish). Appleuser genießen alle Vorzüge zur aktiven Teilnahme am Leben der Apple-Community (Facetime, iMessage, iCloud, Genius Bar und vieles mehr), doch sind diese untrennbar mit der Erfüllung der Grundpflichten beim Erwerb von elektronischen Geräten verbunden.

Im Auftrag von Tim Cook, Nachfolger des ehrwürdigen Steve, muss ich Sie mit diesem Brief allerdings auch über die Wertung des Verlassens der Apple-Community unterrichten und über die Folgen, die dieses durch den öffentlichen Erwerb eines Samsung Galaxy S3 nach sich zieht.

Die Bekundung des Verlassens durch den Erwerb eines Produkts von Samsung in einem Elektronikladen stellt als öffentlicher Akt eine willentliche und wissentliche Distanzierung von Apple dar und ist eine schwere Verfehlung gegenüber der Gemeinschaft, die in Jahrzehnten harter Arbeit geschaffen wurde. Wer in einem Elektronikladen durch den Erwerb eines Produkts von Samsung mit Android-OS das Verlassen der Apple-Community erklärt, verstößt gegen die Pflicht, Apple nicht zu stören und dessen Ansprüche und Wohltaten wahrend zu verteidigen (vgl. Mail Steve Jobs an iPhone-User, 24.7.2008, Absatz 3) und seinen finanziellen Beitrag zu leisten, dass Apple seine Sendung erfüllen kann (vgl. allgemeine Nutzungsbedingungen, iTunes 2012; vgl. dringender Rat, jedes neue Apple-Produkt sofort zu erwerben).

Die Bekundung des Verlassens der Apple-Community zieht folgende Konsequenzen nach sich:

Als aus der Apple-Community ausgetretene Person

- dürfen Sie das iPhone 5 – außer in Todesgefahr – nicht nutzen,
- können Sie keine verantwortlichen Positionen bei Apple bekleiden und keine Funktionen im Konzern wahrnehmen, auch wenn diese ihm nützen sollten,
- können Sie Ihren Kindern oder Ihnen anvertrauten Personen keinen iPod oder iPad schenken,
- können Sie nicht Mitglied in Fanclubs oder Diskussionsforen, die in direkter Verbindung mit der Apple-Community stehen, oder von Apple-Event-Organisationsteams sein (z.B. vertretender Schlangensteher bei Verkaufsstart einer neuen Produktreihe; Produzent von Werbefilmen für Apple),
- verlieren Sie das aktive und passive Recht, ein iPhone in der Öffentlichkeit nutzen zu können,
- können Sie nicht Mitglied in öffentlichen Vereinen sein, die das Recht haben, das Apple-Logo zu nutzen.

Wenn Sie einen Freund/eine Freundin haben wollen, der/die Applenutzer ist, muss zuvor eine Erlaubnis beim „chief executive officer“ von Apple (Cupertino) eingeholt werden. Diese setzt das Versprechen über die Bewahrung der Möglichkeit, ein iPhone, ein iPad, einen iPod oder einen Mac zu nutzen, sowie die „Apple-friendly-communication“ gegenüber eventuellen Kindern voraus.

Ebenso kann Ihnen, falls Sie nicht vor dem Tod irgendein Zeichen der Reue gezeigt haben, die Aufrechterhaltung Ihres iTunes-Accounts verweigert werden.

Vielleicht haben Sie die Tragweite Ihrer Entscheidung nicht ermessen und möchten diesen Schritt rückgängig machen. Ich lade Sie ein, ein Gespräch zur Klärung mit mir oder einem anderen Apple Genius Ihrer Wahl zu führen.

Aber auch dann, wenn Sie nicht an eine Änderung Ihres Entschlusses denken, bin ich an einem Gespräch mit Ihnen interessiert und würde mich diesbezüglich über Ihre Rückmeldung freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Apple Genius

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Lesermeinungen

 barbara 25. September 2012 
 

Gelungen!

Glückwunsch zu dieser allerfeinsten Satire.
Beobachte bei mir eine schmerzhafte, depressive Drift, eine Drift. die an die Ränder der so geliebten Kirche führt. Diese Bürokratensprache, diese verhackstückt-verwaltungsmäßige Sprache führt zu großer Bitterkeit, einem verzweifelten einsamen Beten, langen Wanderungen durch eine weitgehend scheußliche Großstadt. Eine große Freude war zuletzt eine Messe am frühen Morgen in Aschaffenburg im Rahmen des Kongresses des \"Forums Deutscher Katholken\".Zelebriert von Pater Axel Maußen FSSP. Davon werde ich eine Weile zehren können.
Wie soll ich als Katholikin in dieser Zeit der Kälte, der dürren Worte, der Kirche als Sprachrohr eines Zentralkomitee leben ? Wohin inmitten dieser strategischen Dialoge, dieser endlosen Kommunikation, vulgo :dieses Gequassels, interessiert nur an Auszehrung und Kapitulation ?


4
 
 Seinsheim 25. September 2012 
 

Kirchensteuer vermeiden, ohne auszutreten

geht, wenn man als Selbstständiger eine Einkommenssteuererklärung macht und die einzelnen Beträge - Einkommenssteuer, Soli usw. - mit entsprechender Angabe dem Finanzamt direkt überweist, also nicht abbuchen lässt. Man bleibt dann einfach den Anteil für die Kirchensteuer säumig. Der Staat verfolgt das nicht, die Kirche muss sich dann mit dem Betroffenen auseinandersetzen, kann ihn aber weder zur Zahlung zwingen, noch ihn von den Sakramenten ausschließen, da er seinen Austritt ja nicht erklärt hat. Wenn es zu einem Gespräch kommt, sollte man allerdings nachweisen können, dass man den fraglichen Betrag einer (romtreuen) kirchlichen Einrichung gespendet hat.


2
 
 Salpeter 25. September 2012 
 

@C+M+B,

die Erklärungen habe ich abgegeben, das interessierte aber die betreffende Institution nicht.
@Lieber WoNE,
Sie sprechen den Gehorsam an, und es liegt mir fern, nur aus Rebellion das \"NON SERVIAM\" auszurufen. Vielmehr frage ich mich, welchem Herrn dient die DBK?
Einerseits läßt man jeden Angriff auf die Substanz des Glaubens ungestraft durchgehen, während im beim Mammon sofort hart durchgegriffen wird.
Die deutsche Kirche sieht sich in erster Linie als steuerfinanziertes Dienstleistungsunternehmen. In Glaubensfrage vermisse ichdiese klaren Aussagen.
Glaube ist für mich mehr als Gehorsam.


0
 
 C+M+B 25. September 2012 

@Salpeter

Sie haben vor der zivilen Behörde Ihren Austritt aus der staatskirchlichen Körperschaft erklärt, aber Ihren kath. Glauben behalten. Ich würde an Ihrer Stelle Ihrem Ortspfarrer, dem Bischof Ihrer Diözese u. dem Nuntius einen Brief schicken, in welchem Sie erklären, warum Sie sich von der Körperschaft trennen, aber dass Sie nicht vom Glauben abgefallen sind u. darum gem. CIC auch nicht als exkommuniziert betrachtet werden dürfen (was ja die dt. Bischöfe auch nicht tun). Da Sie also weiterhin zur Communio der Kirche gehören, dürfte Ihnen kein katholischer Priester irgendwo irgendetwas Sakramentales verweigern (deutsche Sonderregelungen der Koppelung von Sakrament u. Kirchensteuer werden von der Zweiten Person der Hl. Trinität nicht akzeptiert). Falls eine Verweigerung doch geschehen sollte, rate ich Ihnen, vor das Kirchengericht zu ziehen oder direkt an den Hl. Vater zu schreiben:

Seine Heiligkeit
Papst Benedikt XVI. (persönlich)
00120 Citta del Vaticano

(Briefmarke:


0
 
 QuintusNSachs 24. September 2012 
 

Verwirrend

... ist das für Ausländer wie ich bin. Kann ich, jetzt wo ich in Deutschland arbeite und zahle, mich ausschreiben? Ich gehe ohnehin nie hier zum Götzendienst, sondern sooft wie möglich nach Kevelaer. Jetzt mal eine einfache Frage:

Ich bin Niederländer, der Priester in Kevelaer (morgens um 8.00 Uhr) ist Niederländer. Kann ich jetzt austreten und bei ihm die Sakramente empfangen? Ich will ja nur austreten aus dem deutschen KSt-Kreis, nicht aus der Weltkirche. Wer hat eine gute Antwort?


1
 
 WoNe 24. September 2012 
 

Lieber Herr Schwibach / FSSP und Kirchensteuer?

diese Satire trifft den Nagel auf den Kopf. Besten Dank! :-))

Lieber Salpeter,
auch ich gehe gern zu den heiligen Messen, die von Priestern der Bruderschaft St. Petrus gefeiert werden. Ganz ehrlich: Ich kann Ihre gestellte Frage nicht beantworten. Aber ich glaube fest, dass wenn Sie sich einem Priester der Bruderschaft St. Petrus anvertrauen würden, er Ihnen empfehlen würde, Ihren Kirchensteuerbeitrag zu entrichten. Einfach schon aus Gehorsamsgründen. Das heißt nicht, dass ich annähme, dass die Priester der FSSP mit dem deutschen Steuer-Ablaß-System zufrieden wären. Schließlich trifft ja auch das zu, was Sie schrieben: Die FSSP erhält nichts bis fast nichts aus den Kirchensteuereinnahmen. Lieber läßt man sie finanziell verhungern zugunsten solcher eminent wichtiger Dialügrunden! :-(

Diese Einschätzung ist meine persönliche; und daher ist sie ohne Gewähr! Vielleicht gibt es innerhalb der Bruderschaft auch unterschiedliche Positionen?


3
 
 Salpeter 24. September 2012 
 

Eine Tragikomödie

Ich bin im chaotischen Milieu der Konzilskirche aufgewachsen und nach langem Überlegen aus der Kirchensteuergemeinschaft ausgetreten.
Die Sakramente empfange ich bei der Gemeinschaft mit den Notbischöfen.
Wüßte jemand einen Rat? Darf ein \"Petrusbruder\", welcher ja bekanntlich nichts aus dem Napf der Kirchensteuermittel bekommt, einem \"aus der deutsch-katholischen Steuerkirche\" Ausgetretenen\" die Sakramente spenden? Wäre sehr interessant, hierzu eine offizielle Stellungnahme zu hören.


6
 
 Mysterium Ineffabile 24. September 2012 

@ Calimero @Rosario

Rosario, Sie befinden sich in derselben Lage wie der Heilige Vater. Auch ihm werden keine Kirchensteuern von seinen Bezügen abgezogen, da er im Ausland lebt (dessen Staatsoberhaupt er ist). Dennoch habe ich letztes Jahr im September keine Gerichtsvollzieher in Berlin oder Freiburg gesehen ;-), und er konnte die heiligen Messen ohne Störung feiern. :-)


3
 
 SERAPHICUS 24. September 2012 

@Adson_von_Melk @Calimero

Ich möchte noch einmal auf etwas hinweisen: in Italien gibt es keine \"Steuer\" und keine \"Abgabe\". Kein Italiener zahlt auch nur einen Cent an \"Abgaben\". Er spendet, was er will, aber das ist seine Privatangelegenheit. Aber die 8 Promille stammen aus den Einnahmen des Staates. Der Staat, und nicht der Steuerzahler, führt das Geld an die Religionsgemeinschaften ab. Der Steuerzahler kann seinen Wunsch zum Ausdruck bringen, an wen der Staat das Geld abgeben soll. Im Moment tun dies ca. 38% der Steuerzahler. Diese bestimmen über 100% der 8-Promille-Ausgabe des Staates. Von diesen 38% wählen ca. 87% die katholische Kirche.


0
 
 Adson_von_Melk 24. September 2012 

Mir tun die Pfarrer leid

die es ja wohl sind, die diesen Brief versenden müssen und über denen dann der gerechtfertigte Unmut der Empfänger zusammneschlägt.

Wer, um Himmels Willen, entwirft solche Texte??
A. Schwibachs Spott ist mehr als verdient!

@Calimero
Ich habe ihnen noch im anderen Forum auf die Frage geantwortet, worin ich den Vorzug des ital. Systems der Finanzierung sehe. (Abgabe für ALLE, Wahl des Adressaten => kein \"finanziell\" motivierter Krichenaustritt, aber trotzdem eine Lenkungsmöglichkeit)


3
 
 Calimero 24. September 2012 
 

@Rosario

Nur falls Ihre Nichtzahlung von Kirchensteuer durch eine Austrittserklärung bewirkt worden wäre, wären sie \"draußen\". Es ändert sich also gar nicht so viel wie die Schlagzeile vom Donnerstag (\"Ohne Kirchensteuerzahlung keine Hl. Eucharistie\") suggeriert.

Wenn Sie nicht ausgegtreten sind und, warum auch immer, trotzdem keine KSt. zahlen ändert sich nichts. Alles bleibt wie es war. Das gleiche gilt natürlich auch für ausländische Katholiken, die sich als Gäste in D. aufhalten oder dt. nichteinkommenssteuerpflichtige Katholiken.

Das \"Dekret\" ist doch eingentlich nur deswegen so ärgerlich, weil es die bisherige Praxis konkretisiert (und mit päpstlichen Siegel in Stein meißelt) was schon seit Jahrzehnten gilt und Anlass zur berechtigter Kritik gab.


3
 
 Rosario 24. September 2012 

Und wie ist das mit mir?

GiorgioFM schrieb vor ein paar Minuten wie es denn mit ihm wäre, weil er in Bremen zu Hause ist.
Die Frage ist verständlich.
Aaaaaber wie es das denn mit mir, der ich seit Jahren fest auf Fuerteventura lebe, also im spanischen Ausland und natürlich meine Aufenthalte zur Genüge in meiner Heimat Deutschland habe, dort natürlich die Heilige Messe besuche, kommuniziere und auch das Bußsakrament empfange (weil es mir hier wegen der anderen Sprache nicht möglich ist).
Dazu kommt nun auch noch das Finanzielle der Sache ins Spiel.
Meine Pension beziehe ich vom deutschen Staat und man zieht mir aus diesem Grunde (eben weil ich nicht in Deutschland lebe)
keine Kirchensteuer ab.
Das ist formal rechtens.
Alles ist somit alles von vorne bis hinten nicht richtig durchdacht.
Klingt lustig meine Frage, wenn man das so liest.
Doch für mich ist das gar nicht sol lustig.....


3
 
 Peregrin T. 24. September 2012 
 

Mit Texten umgehen

Da erklärte mal ein deutscher Bischof, er habe es gelernt, mit Texten umzugehen. Aber ganz offensichtlich haben das auch andere gelernt. Danke, Herr Schwibach. Humor ist die beste Medizin!!


3
 
 Mysterium Ineffabile 24. September 2012 

@SarahK

Nun, das ist aber wörtlich dem DBK-Brief entnommen:

\"...Aber auch dann, wenn Sie nicht an eine Änderung Ihres Entschlusses denken, bin ich an einem Gespräch mit Ihnen interessiert und würde mich diesbezüglich über Ihre Rückmeldung freuen.....\"


2
 
 giorgioFM 24. September 2012 
 

was ist nun wenn ich in Bremen zu Hause bin?


0
 
 placeat tibi 24. September 2012 
 

Grins!

Geist und Niveau des Dekrets sauber erwischt :-)


2
 
 SarahK 24. September 2012 
 

lol

....\"...Aber auch dann, wenn Sie nicht an eine Änderung Ihres Entschlusses denken, bin ich an einem Gespräch mit Ihnen interessiert und würde mich diesbezüglich über Ihre Rückmeldung freuen.....\"....allerdings muss ja bei Gesprächsbereitschaft schon klar sein, dass trotz gegenteiligem Entschluss das iphone ontop gekauft werden muss...oder zumindest bezahlt werden sollte...OMG....


2
 
 Dottrina 24. September 2012 
 

Köstlich!

Diese herrliche Satire untermauert nur die Idiotie des Dekrets der DBK. Danke, Herr Schwibach!


3
 
 templariusz777 24. September 2012 
 

Herrlich

Das sollte man der DBK schicken :D


2
 

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