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| ![]() Kardinal Schönborn: Kindeswohl an erster Stelle22. September 2012 in Österreich, 4 Lesermeinungen Wiener Erzbischof zur aktuellen Bioethik-Debatte: Geht es ernsthaft um das Kindeswohl, muß man vom Recht des Kindes auf Vater und Mutter sprechen, das nicht von vornherein ausgehebelt werden darf. Wien (kath.net/PEW) Zur Pressekonferenz der Bioethikkommission am Freitag erklärte der Wiener Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn: Dass die Bioethikkommission uneins ist, zeigt, wie tief die hier behandelten Fragen gehen. In Fragen der Menschenwürde ist es ein guter Weg, sich an den Schwächsten zu orientieren. Deshalb plädiere ich dafür, an erste Stelle der Überlegungen das Kindeswohl und das Prinzip zu setzen, dass Menschenleben nicht verzweckt werden darf. Das Schlagwort vom 'Recht auf ein Kind' darf sich nicht gegen das Kind richten. Geht es ernsthaft um das Kindeswohl, muss man vom Recht des Kindes auf Vater und Mutter sprechen, das nicht von vornherein ausgehebelt werden darf und das Eizellspende, aber auch Samenzellspende und IVF für gleichgeschlechtliche Paare und alleinstehende Personen ausschließt. Die 2001 eingerichtete Bioethikkommission ist ein Beratungsgremium des Bundeskanzlers und besteht derzeit aus 25 Mitgliedern, darunter Mediziner, Juristen, Naturwissenschaftler, Philosophen und Theologen. In Bezug auf das Fortpflanzungsmedizingesetz haben jetzt 15 Mitglieder eine Liberalisierung befürwortet, sechs sind dagegen, vier enthielten sich der Stimme, wie die Presse berichtet. Die Gegner der Liberalisierung verfassten eine eigene Stellungnahme, die unter Abweichende Auffassung als Punkt 7 in der Stellungnahme der Kommission aufscheint. Die Mehrheit der Bioethikkommission empfiehlt unter anderem die Öffnung des Zugangs zur Fortpflanzungsmedizin für alleinstehende Frauen und lesbische Paare, die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik am Embryo für Paare bei denen nach mehreren Anwendungen der IVF keine Schwangerschaft herbeigeführt werden konnte, für Paare mit einer genetischen Disposition für eine Fehl- oder Totgeburt bzw. für eine schwere Erkrankung des Embryos, die in absehbarer Zeit nicht therapeutisch zu behandeln ist, sowie in besonderen Fällen als Einzelfallentscheidung für die Geburt von Rettungsgeschwistern (Kinder, die für medizinische Zwecke hergestellt werden). Foto: (c) Erzdiözese Wien Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuBioethik
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