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| ![]() Jeder Dammbruch beginnt mit einem Haarriss22. September 2012 in Kommentar, 7 Lesermeinungen Die Mehrheit der Ethikkommission in Österreich ist für PID. Es wäre aber ehrlicher, nicht von Präimplantationsdiagnostik, sondern von Präimplantationsselektion zu sprechen. Ein Gastkommentar von Bischofsvikar Helmut Prader. St. Pölten (kath.net) Nun ist es auch bei uns soweit: Die Mehrheit der Mitglieder der Ethikkommission beim Bundeskanzleramt (15 Mitglieder) hat am Freitag eine Empfehlung abgegeben, dass der Gesetzgeber die Präimplantationsdiagnostik (kurz: PID) erlauben soll. Dem steht ein Minderheitenvotum dieser Kommission gegenüber (6 Mitglieder), die sich klar gegen jede Zulassung von PID aussprechen. Im Mehrheitsvotum heißt es, diese Möglichkeit auf besondere Fälle zu beschränken, in denen keine andere Möglichkeit der Lebensrettung besteht und die betroffenen Familien eingehend zu beraten und in ihren weiteren Entscheidungen zu begleiten. Was bedeutet PID, was ist damit gemeint: Ein Paar, das bestimmte Veranlagungen hat, die bei einem Kind womöglich zu Behinderungen führen könnten (ob lebensfähig oder lebensunfähig) oder die Veranlagung zu späteren Krankheiten hat (z. B. familiäre Dispositionen für Krebserkrankungen), läßt mittels künstlicher Befruchtung (IVF) Kinder zeugen. Diese Kinder werden vor der Einnistung in die Gebärmutter jedoch einer Untersuchung unterzogen. Dabei werden dem Embryo (Kind) im 6-Zell-Stadium eine oder zwei Zellen entnommen, die dann auf mögliche Krankheiten untersucht werden. Es wird auf künstliche Weise ein grundsätzlich lebensfähiger Zwilling geschaffen. Das Ergebnis der Untersuchung führt dazu, dass ein für gesund befundenes Kind in die Gebärmutter eingepflanzt wird. Wird jedoch eine bestimmte Veranlagung oder Erkrankung diagnostiziert, wird das Kind verworfen, das heißt es wird getötet. Der künstlich geschaffene Zwilling stirbt auf jeden Fall. Eine Heilung gibt es nicht. Hierbei handelt es sich um eine Selektion, deshalb wäre es auch ehrlicher, nicht von einer Präimplantationsdiagnostik, sondern von einer Präimplantationsselektion zu sprechen. Im Hintergrund schwingt zumindest bei mir der Begriff der Eugenik mit. Der Begriff Diagnostik könnte den Eindruck erwecken, dass es womöglich eine Heilung gäbe. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Kinder geboren werden, die eine bestimmte Behinderung haben, bzw. den Eltern soll eine mögliche Fehlgeburt erspart bleiben. Was aber ist eine Behinderung? Was ist normal? Was ist die Norm? Ab welcher Behinderung ist ein Mensch lebensunwert und bis zu welcher Behinderung ist er lebenswert? Wer entscheidet darüber, was eine lebenswerte und eine lebensunwerte Behinderung ist? Wer stellt einen Katalog auf, mit welcher Beeinträchtigung jemand leben darf und ab welcher Beeinträchtigung jemand getötet werden darf? Wohlweislich hat die Ethikkommission vermieden, sich auf bestimmte Krankheiten festzulegen. Die deutschen Nachbarn haben vor über einem Jahr die PID unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Auch der deutsche Gesetzgeber nennt keine bestimmten Krankheiten, sondern das wird jetzt an Ethikkommissionen delegiert, letztlich sind es aber die Eltern, die darüber entscheiden, auf welche Krankheiten ein Kind untersucht wird und ob es leben darf oder nicht. Weiters wäre es schwer, sich gegenüber Behindertenverbänden zu rechtfertigen, wenn bestimmte Krankheiten benannt würden. Ein Signal lautet auf jeden Fall: wenn es früher die Möglichkeit der PID gegeben hätte, dann würdest du womöglich nicht leben. Es ist richtig, logisch und konsequent, wenn auf den Widerspruch hingewiesen wird, dass einerseits die PID nicht erlaubt sein soll, sehr wohl aber die Tötung eines Kindes, sobald es sich in der Gebärmutter eingenistet hat und das unter bestimmten Umständen bis unmittelbar vor der Geburt. Dazu kann eigentlich nur gesagt werden, dass es immer ein Unrecht ist, wenn ein unschuldiger Mensch getötet wird egal ob nun nach einer Präimplantationsdiagnostik, nach einer Pränataldiagnostik oder nach der Geburt. Auch die Selektion nach einer PID ist eine Abtreibung, die das Konzil ein verabscheuungswürdiges Verbrechen nennt (Gaudium et Spes, 51). Es wird damit argumentiert, dass auf diese Weise viele Abtreibungen vermieden werden könnten. Die Erfahrungen aus anderen Ländern aber zeigen, dass gerade nach Anwendung der PID und der erfolgreichen Einnistung des Kindes die Pränataldiagnostik erst recht zur Anwendung gebracht wird, weil einerseits nicht alle Krankheiten untersucht werden können und die Untersuchungsergebnisse nicht immer stimmen. Andererseits kann die Erwartung, ein gesundes Kind zu bekommen, so groß werden, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um höchst mögliche Sicherheit zu haben. Zahlen aus den Ländern, in denen PID schon länger erlaubt ist, zeigen, dass durchschnittlich von 33 untersuchten Kindern lediglich ein einziges das Licht der Welt erblickt (siehe Prof. Spieker). Die anderen 32 Menschen werden aussortiert, getötet oder sterben. Weiters ist zu beobachten, dass mit der Zeit immer mehr Krankheiten als Begründung angeführt werden, weshalb ein Menschenleben lebensunwert sei. Eine beschränkte Zulassung der PID scheint nach internationalem Vergleich unrealistisch. In Ländern wie Belgien, Schweden, Frankreich und England wurde zunächst die PID nur für Erbkrankheiten zugelassen und dann auch für die Auswahl von Rettungskindern erweitert. (Rettungskinder sind Kinder, die deshalb gezeugt werden, um für ein älteres Geschwisterchen einen passenden Organspender zu haben, z. B. Knochenmark.) In Israel ist die Selektion nach Geschlecht zugelassen. Das Recht auf Leben steht dem Menschen nicht mehr als natürliches Menschenrecht zu, sondern es wird jemandem aufgrund bestimmter gesundheitlicher Qualitätsstandards zugesprochen. Erfüllt ein Kind die vorgegebenen Kriterien nicht, darf es verworfen werden. Insbesondere Eltern von behinderten Kindern werden künftig gesellschaftlich in Rechtfertigungsnot geraten, warum sie ihr Kind nicht rechtzeitig töten haben lassen. Ein nächster Schritt könnte sein, dass die Krankenkassen die zusätzlichen Kosten, die durch eine Behinderung entstehen, nicht mehr übernehmen wollen. Es ist ein verständlicher Wunsch, ein gesundes Kind zu bekommen. Das rechtfertigt jedoch nicht die Tötung von Menschen, die irgendwelchen Qualitätsstandards nicht entsprechen. PID wird vor allem von Paaren angewandt werden, die grundsätzlich in der Lage sind, auf natürliche Weise ein Kind zu zeugen. PID kann jedoch nur bei künstlicher Befruchtung angewandt werden. Eine befruchtete Eizelle WIRD NICHT zu Leben, sondern ein Kind entwickelt sich ALS Kind. Nicht die Schwangerschaft führt dazu, dass etwas zu Leben wird, sondern durch die Verschmelzung der Eizelle mit der Samenzelle entsteht ein neuer Mensch, der sich ALS Mensch entwickelt. Mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle sind alle Erbanlagen angelegt. Die Humanität einer Gesellschaft muss sich letztlich immer daran messen lassen, wie sie mit den schwächsten Gliedern dieser Gesellschaft umgeht. Dr. Helmut Prader ist Bischofsvikar für Ehe, Familie und Lebensschutz der Diözese St. Pölten und Dozent für Moraltheologie und Bioethik an der Hochschule Heiligenkreuz. Foto: (c) Diözese St. Pölten Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() Lesermeinungen
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