07 September 2012, 11:15
Kalifornien: Gesetz verbietet Behandlung homosexueller Jugendlicher
 
Hildegard13
 
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Tritt das Gesetz in Kraft, dürfen Eltern minderjährige Kinder nicht wegen gleichgeschlechtlicher Neigungen psychologisch behandeln lassen.

Sacramento (kath.net/jg)
Der Kongress des US-Bundesstaates Kalifornien hat ein Gesetz beschlossen, das es Eltern untersagt, ihre minderjährigen Kinder wegen gleichgeschlechtlicher Neigungen psychologisch behandeln zu lassen. Gouverneur Jerry Brown hätte die Möglichkeit, ein Veto gegen das Gesetz einzulegen.

Die Gesetzesinitiative ist von einer Reihe von Homosexuellen-Lobbygruppen unterstützt worden. Senator Ted Lieu, der es in den Kongress von Kalifornien eingebracht hat, sagte gegenüber FOX-News, er sei durch eine Fernsehdokumentation auf das Thema aufmerksam geworden. Dort hätte er erfahren, dass Therapien gegen homosexuelle Neigungen einen schädlichen Einfluss auf Minderjährige haben könnten. Studien der American Psychological Association (APA) hätten gezeigt, dass die angesprochenen Therapien bei Jugendlichen zu Depressionen, Selbstverachtung, Drogenmissbrauch, riskantem Sexualverhalten und sogar Selbstmordversuchen führen könnten.

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Gegner sehen in dem Gesetz einen Eingriff in die Rechte der Eltern, in die Privatsphäre und in das Verhältnis zwischen Therapeuten und Patienten. David Pickup, ein Therapeut, der selbst Patienten gegen gleichgeschlechtliche Neigungen behandelt, kritisiert die Aussagekraft des Berichts der APA. Die Behauptung, die Therapien seien für die Patienten riskant, beruhe auf vereinzelten Belegen. Dies wird durch den Wortlaut des Berichts bestätigt. „Die wenigen frühen Untersuchungen die wissenschaftlichen Standards entsprechen, wecken Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Therapien, da einige Teilnehmer nicht beabsichtigte negative Begleiterscheinungen zeigten. ... Es gibt keine wissenschaftlichen Studien über Therapien, die in letzter Zeit durchgeführt wurden, die ein endgültiges Urteil darüber erlauben würden, ob die Therapien sicher oder schädlich sind und für wen.“

Der Staat greife ständig in die Rechte von Einzelpersonen und Eltern ein, wenn es um Gesundheitsfragen gehe, verteidigte Lieu seinen Gesetzesvorschlag. Beispielsweise dürften Jugendliche keinen Tabak kaufen, Personen unter 21 Jahren dürften keinen Alkohol konsumieren.

Nach Einsprüchen von Therapeutenvereinigungen war der Gesetzesvorschlag entschärft worden. War ursprünglich vorgesehen, jede Form von Therapie gleichgeschlechtlicher Neigungen zu verbieten, soll das Verbot jetzt nur für Minderjährige gelten. Das Verbot bezieht sich auch nur auf Therapien, die ausschließlich darauf ausgerichtet sind, die Neigung von gleichgeschlechtlich auf heterosexuell zu ändern. In der ersten Fassung hätte das Gesetz auch Gespräche über Sorgen und Zweifel betreffend die sexuelle Identität zwischen Therapeuten und Patienten verboten.






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