
Straßburg (kath.net/KNA) Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof befasst sich am Dienstag mit dem Recht auf Religionsfreiheit in Großbritannien. Bei der Anhörung in Straßburg geht es um die Klagen von vier Briten, die sich von ihren Arbeitgebern an der Ausübung ihrer Religion gehindert fühlten. Die britische Justiz hatte die Klagen im Jahr 2010 abgelehnt. Jetzt prüft der Straßburger Gerichtshof die Fälle hinsichtlich Verstößen gegen das Recht auf Religionsfreiheit sowie das Verbot der Diskriminierung. Die katholische Bischofskonferenz von England und Wales hatte die Urteile der nationalen Gerichte im vergangenen Jahr als Verletzung der Religionsfreiheit kritisiert.
In zwei der vor dem Straßburger Gericht anhängigen Fälle geht es um das Tragen von Schmuckkreuzen während der Arbeitszeit. Die Arbeitgeber einer British-Airways-Mitarbeiterin sowie einer Krankenschwester hatten dies verboten. Eingereichte Klagen wurden von der britischen Justiz abgelehnt: Das Tragen eines Schmuckkreuzes sei kein verpflichtender Teil der christlichen Religionsausübung und ein Verbot entsprechend kein Eingriff in die Religionsfreiheit der Mitarbeiterinnen, so die Begründung.
In zwei weiteren Fällen geht es um die Weigerung von zwei katholischen Arbeitnehmern, bestimmte Aufgaben auszuführen, die ihrer Auffassung nach zur Duldung von Homosexualität beitrügen. Eine katholische Mitarbeiterin eines Standesamtes hatte sich geweigert, gleichgeschlechtliche Partnerschaften einzutragen; ein Sexualtherapeut lehnte es ab, mit homosexuellen Paaren zu arbeiten. Die Arbeitgeber zogen daraufhin arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Mitarbeiter bis hin zur Entlassung. Die Klagen wies ein Gericht mit dem Argument zurück, die Arbeitgeber seien nicht verpflichtet, sich Meinungen anzupassen, die gesetzlichen Prinzipien widersprächen wie etwa dem Recht auf gleiche Behandlung unabhängig von der sexuellen Orientierung.
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