
Prag (kath.net/KAP) Die katholischen Bischöfe und die obersten Vertreter der Ordensgemeinschaften in Tschechien haben das geplante Gesetz zur Rückgabe von im Kommunismus verstaatlichten Kirchengütern verteidigt. Der aktuelle Gesetzesentwurf sei eine "außerordentliche Chance, Gerechtigkeit, Recht und normale Beziehungen dort herzustellen, wo sie bisher übersehen und umgangen wurden", heißt es in einer Erklärung nach einer außerordentlichen Vollversammlung der Bischofskonferenz am Donnerstag. An dem Treffen in Prag hatten auch die Vorsitzenden der Ordensoberen-Konferenzen der männlichen und weiblichen Ordensgemeinschaften teilgenommen.
Die geplante Restitutions-Regelung könne Rechtssicherheit für jene Privateigentümer und Institutionen herstellen, die historisches kirchliches Eigentum benutzen und sei zugleich eine Möglichkeit, den Dienst der Kirche langfristig in der Gesellschaft zu verankern, stellten die Kirchenvertreter fest. Die vorgeschlagene Lösung respektiere die Freiheit der Kirchen und Religionsgemeinschaften und enthalte die Anerkennung ihrer Grundbedürfnisse von Seiten des Staates gemäß der tschechischen Verfassung. Darüber hinaus würde die für zahlreiche Städte und Gemeinden nachteilige Blockade vieler Grundstücke beendet.
Bischöfe und Ordensobere wiesen außerdem entschieden darauf hin, dass es durch das geplante Gesetz zu keiner Durchbrechung der zeitlichen Grenze des 25. Februars 1948 komme, an dem die Kommunisten die Macht übernommen hatten. In dieser Frage hatte zuvor in dieser Woche Tschechiens Staatspräsident Vaclav Klaus für Aufregung gesetzt, als er ein mögliches Veto gegen das Restitutionsgesetz ankündigte. Er forderte von den Spitzen der Regierungsparteien ausdrücklich "persönlichen Garantien", dass die Rückgabe des früheren Kircheneigentums die Grenze von 1948 nicht antaste. Klaus befürchtet offenbar, dass die Kirchenrestitution zu einem Präzedenzfall für mögliche Eigentumsforderungen der nach dem Zweiten Weltkrieg vertriebenen Sudetendeutschen werden könnte.
Entscheidung im Parlament steht bevor
Die in jahrelangen Verhandlungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften ausgearbeitete Übereinkunft sieht vor, dass die Kirchen 56 Prozent des beschlagnahmten Eigentums direkt zurückerhalten. Der Rest - 59 Milliarden Kronen (rund 2,3 Milliarden Euro) - soll auf einen Zeitraum von 30 Jahren inflationsbereinigt abgezahlt werden. Der Staat soll sich im Gegenzug binnen 17 Jahren endgültig aus der Bezahlung der Priestergehälter zurückziehen, mit der die Kommunisten die Kirchen zu kontrollieren versuchten.
Nach dem Willen der Regierungsparteien soll das tschechische Abgeordnetenhaus das in der Bevölkerung unpopulären Restitutionsgesetz in den kommenden Tagen erneut beschließen, nachdem zuvor der Senat im Parlament, wo oppositionelle Sozialdemokraten und Kommunisten die Mehrheit haben, einen Vetobeschluss gefasst hatte.
Restitution wird streng kontrolliert
Die katholische Kirche hat indes auch einen strengen internen Kontrollmechanismus vereinbart, um eine verantwortungsvollen Verwaltung des eventuell restituierten Eigentums sicherzustellen. So müssen etwa Pfarren bei Immobiliengeschäften ab dem Limit von 50.000 Kronen (knapp 2.000 Euro) ihre jeweilige Diözese einbinden.
Bei ihren Beratungen in Prag beschlossen die tschechischen Bischöfe und die Ordensoberen zudem die Errichtung eines Expertenteams, dem die wirtschaftlichen Ergebnisse der Diözesen und Orden vorgelegt werden. Die Fachleute sollen prüfen, ob die Wirtschaftsgebarung den Forderungen nach einem transparenten Umgang mit dem Eigentum zugunsten der pastoralen und sozialen Aktivitäten der Kirche entspricht.
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