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| ![]() Lebensrechtler und Patientenschützer gegen Selbstmord-Gesetz31. August 2012 in Deutschland, 6 Lesermeinungen Bundesregierung: Angehörige und Vertraute können straffrei mitwirken Berlin (kath.net/idea) Lebensrechts- und Patientenschutzorganisationen kritisieren den am 29. August vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Beihilfe zur Selbsttötung. Dem von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegten Entwurf zufolge soll mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden, wer absichtlich und gewerbsmäßig einem anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt. Angehörige und Vertraute, die einen Sterbewilligen bei seinem Vorhaben unterstützen, sollen straffrei bleiben. Ziel der Regelung sei es, die gewerbsmäßige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Hilfe zum frei verantwortlichen Suizid zu verbieten, erläuterte die Ministerin den Entwurf. Er solle verhindern, dass Menschen dazu verleitet werden, sich das Leben zu nehmen, obwohl sie dies ohne das kommerzielle Angebot nicht tun würden. Die meisten Selbstmörder haben psychische Probleme Nach Ansicht der Kritiker trägt das Gesetz zur gesellschaftlichen Akzeptanz der Selbsttötung bei, anstelle die Ursachen anzugehen. Der unionsinternen Initiative Christdemokraten für das Leben (CDL) zufolge haben 90 Prozent aller Selbstmörder psychische Probleme. Vielfach handele es sich um prinzipiell behandelbare Depressionen. Alte Menschen neigten zu Selbsttötungsabsichten, wenn sie sich allein gelassen, überflüssig oder extrem überfordert fühlten. Sie brauchten intensive Zuwendung, während der Gesetzentwurf die Beihilfe zum Selbstmord als eine positive, mitleidsvolle und humane Begleitung von Suizidwilligen darstelle. Die auf Angehörige und Vertraute begrenzte Möglichkeit zur Beihilfe werde zu einem Angebot und einem alternativen tödlichen Ausweg. Wie CDL fordert auch der Bundesverband Lebensrecht, jede Mitwirkung an einer Selbsttötung zu bestrafen. Folgt die Zulassung tödlicher Medikamente? Nach Ansicht des Vorstands der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch (Dortmund), bewirkt der Gesetzentwurf, dass sich organisierte Suizidhelfer bestätigt fühlen. Man müsse kein Prophet sein, um zu wissen, dass jetzt schnell der Ruf nach Zulassung von tödlichen Medikamenten laut wird. Dies sei bisher in Deutschland verboten. Der Gesetzentwurf schaffe gefährliche Freiräume. Assistierter Suizid sei nicht die Fortführung einer umfassenden Begleitung für pflegebedürftige und sterbende Menschen, sondern die Entsolidarisierung mit den Schwächsten unserer Gesellschaft. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuSelbstmord
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