
München (kath.net/KNA) In der Debatte über den Prozess gegen die russische Punkband «Pussy Riot» rät der Münchner Rechtswissenschaftler Klaus Volk zu mehr Zurückhaltung in der Kritik. Auch in Deutschland könnten ähnliche Auftritte etwa in einer Kirche Konsequenzen haben, schreibt Volk in einem Gastkommentar für die «Süddeutsche Zeitung» (Montag).
Mitte August hatte ein Moskauer Gericht drei Mitglieder der Band zu zwei Jahren Haft verurteilt. Ende Februar hatten die Frauen in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale in einem «Punk-Gebet» unter anderem die Gottesmutter angerufen, den russischen Präsidenten Putin zu verjagen.
Wären die Frauen beispielsweise in einer katholischen Kirche in Bayern in «High Heels, Hot Pants und Tops mit Spaghettiträgern» gegen Papst Benedikt XVI. und den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) zu Felde gezogen, hätten sie laut Strafgesetzbuch «beschimpfenden Unfug verübt», erläutert Volk.
«Drohen einem dafür zwei Jahre Freiheitsstrafe? Nein - sondern bis zu drei», so der Experte mit Blick auf das von den russischen Richtern verhängte Strafmaß.
Die Bestimmungen im deutschen Strafrecht böten einen breiten Interpretationsspielraum, schreibt Volk weiter. Auch stelle sich die Frage, ob zu den durch das Strafrecht zu schützenden Rechtsgütern religiöse Gefühle gehörten.
Wer für richtig halte, dass die «Heiligkeit eines Ortes» durch das Gesetz zu schützen sei, «sollte sich unter diesem Aspekt über das Moskauer Urteil nicht allzu sehr aufregen», bilanziert der Jurist.
Allerdings, meinte Volk dann, bleibe der Argwohn, «in Russland habe man so genanntes politisches Strafrecht praktiziert», um die eigene Herrschaft zu sichern. Eine solche Perversion sorge zu Recht für Empörung. «Man sollte aber wissen, worüber man sich aufregt», so Volk.
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