27 August 2012, 08:00
'Christliche Werte sind nicht für das Bücherregal da'
 
Hildegard13
 
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Generalsekretär Gröhe verteidigt christliches Menschenbild als Fundament der CDU - Gröhe hält das Ehegattensplitting für eine „Symboldebatte“, „schon allein deshalb, weil Paare ohne Kinder in der Regel Doppelverdiener sind“.

München/Berlin (kath.net/idea) „Christliche Werte sind nicht für das Bücherregal da, sondern für das pralle Leben.“ Das erklärte CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe (Berlin) in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung (München). Das christliche Menschenbild sei das Wertefundament der CDU, anhand dessen man „die Zukunft gestalten“ wolle.

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In diesem Zusammenhang bekräftigte Gröhe die Kritik seiner Partei an einem Ehegattensplitting für gleichgeschlechtliche Paare. Selbstverständlich erkenne die CDU gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften an; wenn zwei Menschen Verantwortung füreinander übernähmen, verdiene das Respekt. „Gleichzeitig spricht das Grundgesetz von einer besonderen Förderungswürdigkeit von Ehe und Familie. Das schließt schon logisch aus, jede besondere Förderung der Ehe als Diskriminierung aller anderen Lebensgemeinschaften anzusehen.“

Er persönlich halte die Diskussion um eine Gleichstellung beim Ehegattensplitting für eine „Symboldebatte“, bekannte Gröhe: „Schon allein deshalb, weil Paare ohne Kinder in der Regel Doppelverdiener sind. Da fällt der Splittingvorteil kaum ins Gewicht. Das würde auch für gleichgeschlechtliche Paare gelten.“

Erst kürzlich hatten sich die (evangelische) Kirchliche Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern und das Forum Deutscher Katholiken gegen den Vorstoß von 13 CDU-Bundestagsabgeordneten ausgesprochen, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften steuerlich wie eine Ehe zu behandeln.

Die Parlamentarier – ebenso wie Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) und Außenminister Guido Westerwelle (FDP), der selbst in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebt – berufen sich auf das Bundesverfassungsgericht, das am 1. August entschieden hatte, dass „verpartnerte“ Beamte, Richter und Soldaten im Besoldungs- und Versorgungsrecht mit Ehegatten gleichgestellt werden müssen.






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