
Moskau (kath.net) Die Deutsche Diözese der Russischen Auslandskirche hat die Reaktionen der deutschen Öffentlichkeit auf die Aktion der Punk-Gruppe Pussy Riot in der Moskauer Erlöser-Kathedrale (siehe Foto) bedauert: In den „vielfachen Äußerungen“ deutscher Künstler und Politiker, einschließlich der Bundeskanzlerin, sei „kein Wort des Mitgefühls, geschweige denn der Solidarität mit den Gläubigen Russlands bzw. der Moskauer Kirchengemeinde der Christi-Erlöser-Kirche“ geäußert worden. Das berichtet die russische Agentur RIA Novosti.
Die Erklärung mit dem Titel „Für den Frieden der Kirchen. Für Vergebung und Recht“ wurde noch während des Prozesses veröffentlicht. „Wir dürfen von jedem legitimen und demokratischen Rechtsstaat den Schutz des Kirchenfriedens und des Religionsfriedens erwarten. Gleichzeitig können wir im Hinblick auf die zu erwartende Revision um eine Milderung des Strafmaßes bitten.“
„Wir bezweifeln, dass belehrende Forderungen nach ‚Freiheit der Kunst‘ mit derselben Einseitigkeit und Kritiklosigkeit verlautbart würden, wenn Randalierer z. B. in der KZ-Gedenkstätte Buchenwald, oder in der Berliner Synagoge eine solche ‚Hymne‘ unter Beschimpfung des Staates Israel bzw. in der Kölner Moschee mit Verhöhnung religiöser Führer des Islam und Nachäffung von Gebetsgesten singen würden, oder einen vergleichbaren Tanz – sei es in Plötzensee (20. Juli), sei es auf den Gräbern der Mitglieder der ‚Weißen Rose‘ – aufführen würden“, heißt es im Dokument.
„Die Kirche hat keinerlei Machtmittel, um die Rechtsprechung zu beeinflussen und strebt auch nicht danach, solche zu erhalten. Ebenso betrachten wir das Vorgefallene nicht vom juristischen oder ästhetischen Standpunkt. Kritik – berechtigte wie unberechtigte – muss in entsprechenden Grenzen erfolgen, und es sollte bekannt sein, dass in nahezu allen westeuropäischen Staaten sowohl die Verunglimpfung nationaler Symbole, als auch der Bruch des Kirchenfriedens, der kirchlichen Hausordnung oder des religiösen Friedens unter Strafe steht, und so z. B. in Deutschland jeder, der ‚an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt,’ mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann (§ 167 vgl. §166 StGB).“
Die Deutsche Diözese der Russischen Auslandskirche gehört der Russischen Orthodoxen Kirche im Ausland (ROKA) bzw. "Russisch-Orthodoxen Auslandskirche" an, einer autonomen orthodoxen Kirche, die seit 2007 wieder mit dem Moskauer Patriarchat vereinigt ist und ihm untersteht. Die Kirche entstand nach der kommunistischen Oktoberrevolution 1917 als russische Exilkirche, bestehend aus Christen, die wegen der kommunistischen Christenverfolgung aus Russland flüchteten.
Außenministerium wehrt sich gegen Anschuldigungen aus dem Westen
Nach dem Urteil hat das russische Außenministerium die Anschuldigungen aus dem Westen, die Freiheit der Kunst zu beschränken, zurückgewiesen. Der „post-modernistische Westen“ vergesse die christlichen Wurzeln Europas und verweigere auch den Anhängern anderer Konfessionen die Achtung ihrer Gefühle, indem er die Religion als eine Schranke für die Demokratie einstufe, sagte der offizielle Sprecher des Außenministeriums der russischen Regierung, Aleksandr Lukaschewitsch, am Mittwoch.
Während man im Westen die volle Freiheit für Aktionen á la Pussy Riot fordere, warne Russland davor, jene Moralnormen zu vergessen, die für alle Weltreligionen einheitlich sind. „Was nicht-traditionelle Werte anbetrifft, so sind diese nur dort zulässig, wo sie dem Gesetz und der Moral nicht widersprechen“, betonte Lukaschewitsch.
Die drei Punkrockerinnen der Band Pussy Riot wurden wegen „Rowdytums aus religiösem Hass“ zu je zwei Jahren Haft verurteilt, weil sie in Sturmmasken und greller Kleidung Ende Februar in die Erlöserkathedrale, die größte Kirche Moskaus, gingen und ein „Punkgebet“ aufführten. Das Video davon machte im Internet die Runde. Viele westliche Stars wie Madonna, Sting und Peter Gabriel setzten sich für Pussy Riot ein. Das Strafmaß, zwei Jahre Straflager, kritisierten auch einige westliche Kirchenvertreter als unangemessen.
Tweet
Lesermeinungen zu diesem Artikel anzeigen und Kommentar schreiben



Tippfehler melden
Druckversion


Anderswo...
Top Artikel der letzten 7 Tage

