
Paris (kath.net/KNA) Der Europäische Jüdische Kongress (EJC) hat die Anzeige gegen einen bayerischen Rabbiner, der nach einer Beschneidung wegen „Körperverletzung“ angeklagt wurde, kritisiert. Der Vorgang sei «abscheulich» und sende ein problematisches Signal an die jüdische Gemeinde, erklärte EJC-Präsident Moshe Kantor am Mittwoch in Paris.
Die Regierung Merkel habe im Juli zugesichert, dass rituelle Beschneidungen in Deutschland weiterhin möglich sein sollten. Entsprechend müsse sie nun dafür sorgen, dass die Gesetzeslage zügig geklärt werde.
Gerade in Deutschland erwarte man von den Behörden eine gewisse Sensibilität bei diesem Thema, betonte Kantor. Die Anzeige erinnere an «dunkle Zeiten».
Nach einem Bericht der «Jüdischen Allgemeinen» hatte ein Arzt aus Hessen Strafanzeige gegen den Rabbiner David Goldberg aus der oberfränkischen Stadt Hof erstattet. Die Anzeige beziehe sich auf das Urteil des Kölner Landgerichts, wonach Beschneidung aus religiösen Motiven als strafbare Körperverletzung gelte.
Der Kölner Rabbiner Yaron Engelmayer von der Orthodoxen Rabbinerkonferenz erklärte der Zeitung zufolge, es sei das erste Mal, dass in der Bundesrepublik gegen einen Rabbiner ermittelt werde, weil er ein religiöses Ritual ausführe.
Rabbiner David Goldberg arbeitet nach Angaben der «Jüdischen Allgemeinen» seit 1997 in der Gemeinde Hof. Der gebürtige Israeli lebt seit Anfang der 90er Jahre in Deutschland. Als qualifizierter Mohel (Beschneider) habe er nach eigener Auskunft über 3.000 Eingriffe vorgenommen.
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