
Zürich (kath.net) Kirchenmitarbeiter, besonders Pfarrer, sollen in der Schweiz in Zukunft kontrollieren, ob Gottesdienstbesucher ihre Kirchensteuern bezahlt haben. So lautet der Vorschlag der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RZK), dem Verband der katholischen Landeskirchen. Darüber berichtete die „Neue Zürcher Zeitung“. Diesem Vorschlag war ein Urteil des Bundesgerichtes vorausgegangen, wonach ein Austritt aus der katholischen Landeskirche nicht zwangsläufig gleichzusetzen sei mit einem Abfall vom katholischen Glauben, kath.net hat berichtet. Die Bundesrichter vertraten allerdings auch, dass ein Kirchenaustritt missbräuchlich sei, wenn weiterhin die vollen kirchlichen Leistungen in Anspruch genommen würden.
Die RKZ ruft nun die Seelsorger dazu auf, solches rechtsmissbräuchliche Verhalten zu verhinden. „Solange ein Pfarrer zu unserem System steht, so lange wird er dafür sorgen, dass es nicht ausgehöhlt wird“, erläuterte der Präsident der Zürcher Katholiken, Benno Schnüriger. Dabei komme dem Pfarrer „ein Stück weit die Rolle eines Polizisten zu“. Schnüriger rät Pfarrern, nicht kirchensteuerzahlende Kirchgänger bei der Kirchgemeinde zu melden, berichtete die „Neue Züricher Zeitung“ weiter.
Dem widersprechen die Bischöfe. „Die Seelsorgenden werden nicht in die Rolle eines Steuerkommissärs schlüpfen“, statuierte ein Sprecher der Bischofskonferenz. Auf Antrag des Churer Bischofs Vitus Huonder werden sich die Schweizer Bischöfe bereits im September mit dem Bundesgerichtsurteil befassen. Der Churer Bischof schlägt eine gemeinsame Stellungnahme vor. „Es sollte klar werden: Die Kirche als solche verlangt für die volle Mitgliedschaft keine Steuern. Sie verlangt materielle Solidarität, aber die Art und Weise, wie diese geübt wird, bleibt im Ermessen der Gläubigen“, sagte Huonder.
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