
San José/Frankfurt am Main (kath.net/idea) Das Internet-Auktionshaus Ebay (San José/Kalifornien) verbietet ab dem 30. August die Versteigerung immaterieller Güter. Wie das Unternehmen auf seiner Webseite mitteilte, sei der Verkauf von „Zaubersprüchen, Flüchen, Hexerei, Beschwörungen, Magie, Zaubertränken, Gebeten und Segnungen” nicht mehr zulässig. Laut Ebay soll diese Maßnahme Kunden vor Betrügern schützen, die Waren ohne wirklichen Nutzen anböten.
Im Internet wehren sich Kunden, die bisher mit den „spirituellen Waren“ zufrieden waren. 1.009 Nutzer unterzeichneten eine Petition gegen das Verbot. Der Leiter der Gebetsarbeit der Evangelischen Allianz Frankfurt am Main, Bernd Oettinghaus, sagte gegenüber idea: „Die Verknüpfung von Gebet und Geld hat immer etwas Anrüchiges.“ Allerdings sei die Begründung des Unternehmens falsch, da ein Gebet niemals nutzlos sei. Eine Bezahlung für geistliche Dienstleistungen sei durchaus normal. Allerdings komme es auf die Motivation des Beters an. Wenn er aus einer gefestigten Beziehung zu Gott heraus handle, sei dies völlig in Ordnung. Oettinghaus hält Gebetsbriefe mit Zahlkarten von Missionswerken oft für viel verwerflicher.
Versteigerung von Gebeten schon lange umstritten
Der Gründer der Jugendbewegung „Jesus Freaks“ und Initiator der Volxbibel, Martin Dreyer (Berlin) versteigerte 2009 ein Gebet bei Ebay. Er bot damals an, für den Höchstbietenden sieben Monate lang mindestens einmal wöchentlich zu beten. Den Erlös von 232 Euro spendete Dreyer der Missionarin Claudia Bernhardt in Mosambik. „Ich wollte Werbung dafür machen, dass Gott Gebete erhört“, erläuterte Dreyer 2009 gegenüber idea. Bereits vor drei Jahren waren solche Aktionen umstritten, vor allem auch, weil bei späteren Trittbrettfahrern nicht mehr klar war, wohin der Erlös fließt.
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