
Stuttgart (kath.net/KNA) Das Bistum Rottenburg-Stuttgart darf einem mutmaßlich pädophilen Priester die Ruhestandsbezüge kürzen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies nach Angaben vom Montag den Eilantrag des katholischen Priesters zurück, der sich gegen die Reduzierung seiner Bezüge um 20 Prozent wendet (Az.: 12 K 1513/12).
Ihm wird vorgeworfen, in den 1960er Jahren sexuelle Handlungen an Minderjährigen vorgenommen zu haben. Die Diözese ging den Vorwürfen nach und erteilte dem Priester einen Verweis. Darin wird ausgeführt, die Handlungen könnten wegen Verjährung nicht nach dem Kirchenstrafrecht verfolgt werden. Ein Verweis sei aber zulässig.
Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts führte aus, das Dekret sei eine innerkirchliche Maßnahme und entziehe sich der Überprüfung durch staatliche Gerichte. Die Regelungen des kanonischen Rechtes (CIC) hätten als Strafbestimmungen nur kirchenintern Wirkungen. Auf die Rechtmäßigkeit des Dekrets komme es nicht an. Zudem sei es für den Mann zumutbar, den Zahlungsanspruch im Hauptsacheverfahren zu klären. Gegen den Beschluss legte der Priester Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein.
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