
Berlin (kath.net/KNA) Die «Bürgerbewegung Pro Deutschland» darf an diesem Samstag mit «Mohammed-Karikaturen» vor Berliner Moscheen demonstrieren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigte am Freitag eine entsprechende Entscheidung der Vorinstanz. Damit blieb ein Eilantrag dreier islamischer Moschee-Vereine, die Verwendung der Karikaturen zu verbieten, endgültig ohne Erfolg.
Die «Mohammed-Karikaturen» bei einer öffentlichen Versammlung zu zeigen, bei der es um eine Meinungsäußerung gehe, sei keine «Beschimpfung» des religiösen Bekenntnisses im Sinne des Strafgesetzbuchs, so das OVG. Die Beschwerdeführer hätten nicht berücksichtigt, dass die Karikaturen unter die Kunstfreiheit des Grundgesetzes fielen. Deshalb hätten die Moschee-Vereine keinen Anspruch darauf, das Zeigen der Karikaturen verbieten zu lassen. (Beschluss vom 17. August 2012 - OVG 1 S 117.12)
Die Gruppierung «Pro Deutschland» will mit den Karikaturen gegen islamischen Fundamentalismus protestieren. Das Erzbistum Berlin und die evangelische Landeskirche kritisierten dies auf Anfrage. «Provokation ist keine Form der Auseinandersetzung, weder in religiösen noch in politischen Angelegenheiten», erklärte Kardinal Rainer Maria Woelki. «Sollte dies tatsächlich durch die Meinungsfreiheit abgedeckt sein, so muss ich das wohl ertragen», so der Berliner Erzbischof.
Auch der Sprecher der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Volker Jastrzembski, wandte sich dagegen, «Karikaturen als Mittel des Straßenkampfes zu verwenden, nur um Muslime zu provozieren». Dies sei keine geeignete Form der politischen Auseinandersetzung.
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