
Oberndorf (kath.net/idea) Wegen einer außerehelichen Beziehung hat der Oberkirchenrat der Evangelischen Landeskirche in Württemberg einen Pfarrer suspendiert. Gegen Stefan Kröger (Oberndorf/Neckar) wurde auch das übliche Disziplinarverfahren eingeleitet. „Er kann seinen seelsorgerischen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen“, heißt es in der Stellungnahme der Kirchenleitung. Nach Angaben des Medienreferenten, Kirchenrat Dan Peter (Stuttgart), wurden die Maßnahmen aufgrund der verloren gegangenen Glaubwürdigkeit nötig. Der 47-jährige Kröger ist seit 2006 in Oberndorf tätig. Bei seiner Einführung hatte er angekündigt, den Gemeindeaufbau zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit zu machen. Er wolle nicht nur mehr Leute in die Kirche bekommen, sondern ihnen auch zeigen, was der Glaube für das Leben eines Menschen bedeuten könne.
Dienstrecht: Ehebruch ist ein Vergehen
Laut Pfarrerdienstrecht ist ein Pfarrer verpflichtet, die bevorstehende Auflösung seiner Ehe dem Vorgesetzten anzuzeigen. Dies soll die Möglichkeit zu seelsorgerlichen Gesprächen eröffnen, erläuterte Kirchenrat Peter gegenüber idea. Eine auf drei Monate befristete Suspendierung soll zur Klärung der Situation dienen. Ein Disziplinarverfahren werde eröffnet, wenn eine dritte Person im Spiel sei. Ehebruch sei ein Vergehen, das der Glaubwürdigkeit der kirchlichen Verkündigung schade, so Peter. Der betroffene Pfarrer werde normalerweise für einige Jahre in den Wartestand geschickt und kann sich dann auf eine andere Pfarrstelle bewerben. Während des Wartestands bekommt er Aufgaben zugewiesen, etwa als Vertretung im Religionsunterricht.
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