15 August 2012, 10:00
Erzbischof: Polens geplante Kirchensteuer zu niedrig
 
Hildegard13
 
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Die katholischen Bischöfe dringen auf einen höheren Steuersatz, da sonst die im Gegenzug vorgesehene Abschaffung der staatlichen Priesterrenten nicht kompensiert werden könne

Lublin (kath.net/KNA) Bei der geplanten Einführung einer freiwilligen Kirchensteuer in Polen dringen die katholischen Bischöfe auf einen höheren Steuersatz. Mit dem von der Regierung vorgeschlagenen Kirchenbeitrag von 0,3 Prozent der Einkommensteuer könne die im Gegenzug vorgesehene Abschaffung der staatlichen Priesterrenten nicht kompensiert werden, sagte der Lubliner Erzbischof Stanislaw Budzik am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Es stelle sich die Frage, «ob die staatliche Seite die gesellschaftliche Rolle der Kirche würdigt, wie das in vielen Ländern Europas mit langer demokratischen Tradition der Fall ist».

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Budzik führt als Vorsitzender der Konkordatskommission für Polens Bischofskonferenz die Verhandlungen mit der Regierung. Die Angelegenheit sei nach fünfmonatigen Gesprächen nun entscheidungsreif. Der Bischof bekundete die Hoffnung, dass der rechtsliberale Ministerpräsident Donald Tusk in der Frage der freiwilligen Kirchensteuer eine Einigung mit der Kirche suche. Dies verlange das Konkordat. «Ich kann nicht glauben, dass der Ministerpräsident mit dieser guten Tradition brechen möchte», so Budzik.

Tusk hatte erklärt, dass das Parlament die Reform auch ohne Zustimmung der Kirche beschließen könne. Wenn das den Bischöfen nicht gefalle, könnten sie dagegen vor dem Verfassungsgericht klagen. Die Bischofskonferenz fordert eine etwa doppelt so hohe freiwillige Kirchensteuer. Sie solle bei 0,5 oder 0,6 Prozent der Einkommensteuer liegen. Auch die orthodoxe und die lutherische Kirche Polens haben sich für einen höheren Prozentsatz als 0,3 Prozent ausgesprochen.

In Polen soll künftig jeder Erwerbstätige einen festen Anteil seiner Einkommensteuer einer Religionsgemeinschaft seiner Wahl widmen können. Bislang fließen aus dem polnischen Staatshaushalt jedes Jahr etwa 21 Millionen Euro in einen sogenannten Kirchenfonds. Er wurde 1950 als Ausgleich für die damalige Enteignung der Religionsgemeinschaften geschaffen. Aus dem Fonds werden die Beiträge für die Renten-, Invaliden- und Unfallversicherung von mehr als 40 Prozent der Geistlichen aller Konfessionen bezahlt. Betroffen von der Abschaffung des Kirchenfonds wären in erster Linie kontemplative Ordensschwestern und im Ausland tätige Missionare.

In Polen gibt es bisher keine Kirchensteuer. Die Konfessionen finanzieren sich vor allem durch Kollekten und Spenden. Schon seit längerem können die Bürger bei der Steuerklärung ein Prozent ihrer Einkommenssteuer einer sozialen Organisation widmen; darunter sind auch die katholische Caritas und kirchliche Stiftungen. An dieser Möglichkeit soll sich nichts ändern.

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