
Zürich (kath.net/KNA) Nach einem Schweizer Gerichtsurteil zum Kirchenaustritt müssen die katholischen Bistümer der Eidgenossenschaft mögliche Folgen für die Kirchenmitgliedschaft prüfen. Die Schweizer Bischofskonferenz selbst werde zu der Entscheidung keine Stellungnahme abgeben, sagte deren Sprecher Walter Müller am Montag auf Anfrage. Grund sei die unterschiedliche Rechtslage in den einzelnen Kantonen und Bistümern. Bereits im Anschluss an ein Bundesgerichtsurteil von 2007 habe jedes Bistum eigene Richtlinien geschaffen, sagte Müller. «Was das neueste Urteil jetzt im Detail bedeutet, muss jedes Bistum für sich genauer analysieren.»
In einem am Freitag veröffentlichten Urteil hatte das Schweizer Bundesgericht einer Klägerin Recht gegeben, die aus der Kirche als staatskirchlicher Organisation austreten, aber zugleich katholisch bleiben wollte. Ein solcher partieller Austritt aus der Kirche als privat- oder öffentlichrechtliche Körperschaft sei rechtmäßig, befand das Gericht. Unerheblich sei aus staatlicher Sicht dabei, ob die betreffende Person «weiterhin einer unsichtbaren oder einer rein nach geistlichem Recht verfassten Kirche angehört».
Zulässig sei auch ein Kirchenaustritt, um Steuern zu sparen. Rechtsmissbräuchlich erscheine ein solcher Schritt aber, wenn jemand trotz erklärten Austritts Leistungen der Kirche uneingeschränkt beanspruche. Die Nachweispflicht dafür liege indessen bei den Kirchenbehörden.
Das Urteil beendet den zehnjährigen Rechtsstreit einer Luzernerin. Die Frau hatte 2002 ihren Austritt aus der katholischen Kirchgemeinde erklärt, aber zugleich den Willen bekundet, weiter katholisch zu bleiben. Die Kirchenleitung hatte diesen Austritt als ungültig betrachtet und die Bedingung gestellt, die Frau müsse zuvor ein Gespräch mit dem zuständigen Generalvikar führen.
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