
Zürich (kath.net/KAP) Religion darf auch in einer liberalen Gesellschaft nicht in die Privatsphäre verbannt werden. Mit dieser Aussage hat sich der Philosoph Jürgen Habermas in der aktuellen Debatte um Beschneidung und die Berechtigung von religiösen Traditionen in der säkularen Gesellschaft zu Wort gemeldet.
In einem in der "Neuen Züricher Zeitung" am Wochenende veröffentlichen Vortrag betont er, dass die Antwort des Laizismus, nämlich die Zurückdrängung des Religiösen, unbefriedigend sei. Die Mehrheitskultur dürfe "ihre Mitglieder nicht in der bornierten Vorstellung einer Leitkultur gefangen halten", so Habermas mit Bezug auf das Kölner Urteil zur Zulässigkeit der Beschneidungspraxis.
Der grundrechtliche Schutz gelte gerade auch für die weltanschauliche Identität der Mitglieder wie auch für deren Ausdruck. Das Kölner Gericht habe verkannt, dass "zusammen mit den eingebürgerten Muslimen auch der Islam zu Deutschland gehört."
Gleichzeitig sei es Aufgabe der Glaubensgemeinschaften, die Grundsätze von Rechtsstaat und Demokratie "in den Kontext ihrer religiösen Hintergrundüberzeugungen" einzusetzen. Die katholische Kirche habe dies zum Beispiel im Zweiten Vatikanischen Konzil vollzogen, meint Habermas. Diese Einbeziehung säkular begründeter Werte in die Religion sei eine "Zumutung", ohne die die Gesellschaft nicht auskommen kann.
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Foto: Habermas im Gespräch mit Kardinal Ratzinger 2004 © Katholische Akademie in Bayern
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