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Englischer Richter: Jüdisches Mädchen darf getauft werden

4. August 2012 in Chronik, 10 Lesermeinungen
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Eine 10-Jährige will getauft werden, der nach der Scheidung zum Christentum konvertierte Vater ist dafür, Mutter und Großeltern nicht. Richter: Mädchen darf selbst entscheiden


London (kath.net/KNA/red) Ein zehnjähriges jüdisches Mädchen darf getauft werden, weil sie selbst es will und wie auch der Vater es will, auch wenn Mutter und Großeltern dagegen sind. Das hat ein englischer Richter am Ende eines ungewöhnlichen Prozesses entschieden und hat dem Mädchen auch einen persönlichen Brief geschrieben.

Laut der Tageszeitung «Daily Telegraph» (Freitag) hatten sich die jüdischen Eltern des 2001 geborenen Mädchens 2010 scheiden lassen; beide Eltern behielten das Sorgerecht, das Mädchen und ihr Bruder leben abwechselnd eine Woche bei Vater oder Mutter.

Der Vater trat nach der Trennung zum Christentum über. Vergangenen November ging die Mutter ohne Wissen des Vaters zu Gericht, um verbieten zu lassen, dass die gemeinsame Tochter ebenfalls getauft wird. Der zuständige Richter in Romford bei London holte Erkundigungen ein.


Der Vater machte geltend, die Tochter habe von sich aus den Lehrer einer Sonntagsschule auf die Möglichkeit einer Taufe angesprochen. Die Familie habe nie streng nach dem jüdischen Glauben gelebt. Weder die Tochter noch ihr jüngerer Bruder seien religiös erzogen worden.

Die Mutter hielt laut der Zeitung dagegen, ihr Ex-Mann halte das Mädchen von der Ausübung des jüdischen Glaubens ab. Die Tochter solle frühestens mit 16 über eine Taufe entscheiden. Die Großeltern beschuldigten den Vater, die Tochter zur Aufgabe des Judentums zu nötigen.

Schließlich befand der Richter, das Kind müsse selbst frei entscheiden können, ob es Christ werden wolle oder nicht. In dem Brief an das Mädchen schrieb er: «Dein Vater denkt, dass es für dich jetzt richtig ist, christlich getauft zu werden. Deine Mutter möchte, dass du wartest, bis du älter bist; deshalb haben sie mich gebeten, für sie zu entscheiden. Das ist mein Job».

Das Kind könne umgehend mit dem Taufunterricht beginnen und in die Kirche aufgenommen werden, wenn der betreffende Geistliche meine, dass das Mädchen so weit sei. Dies bedeute nicht, dass es seine jüdische Herkunft verliere, betonte der Richter.

Der Richter erklärte, weder die Mutter noch die Großeltern zeigten irgendein Bemühen, nach dem Kindeswohl zu entscheiden. Ein Rabbiner, der in einer schriftlichen Stellungnahme einen Religionswechsel als unnatürlich für die Seele des Kindes bezeichnet habe, habe keinen stichhaltigen Beitrag zur Sache geliefert. Die genauen Einzelheiten des Falles und der Brief des Richters an das Mädchen wurden vom Gericht veröffentlicht.

(C) 2012 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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