02 August 2012, 10:09
Deutschland: Breite Front gegen geplante Euthanasieregelung
 
Hildegard13
 
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Vor Ausweitung der Straffreiheit warnen die Deutsche Bischofskonferenz: 'Normalisierung der Suizidhilfe' - CDU-Politiker: 'Öffnet Missbrauch Tür und Tor' - Ärztekammerpräsident: 'Stück aus dem Tollhaus'

Berlin (kath.net/KAP/PM) Eine vom deutschen Justizministerium geplante Ausweitung der Straffreiheit bei der aktiven Sterbehilfe stößt auf breite Kritik. CDU-Politiker, Ärzte, Hospizverbände und Kirchenvertreter haben die Pläne mit Nachdruck zurückgewiesen.

Der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, warnte davor, dass die Regelungen zu einer "Normalisierung der Suizidhilfe" führen könnten.

Der Entwurf der FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für die die "gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung" vor. Straffrei bleiben soll allerdings die nicht-gewerbliche Teilnahme an der Euthanasie durch Angehörige und Freunde, auch wenn sie den Arzt- oder Pflegeberuf ausüben.

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Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsparteien, Jens Spahn, kritisierte den Entwurf in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" am Mittwoch als "inakzeptabel", da er "dem Missbrauch Tür und Tor" öffne. Menschen, die berufsbedingt in einer engen Beziehung zum Patienten stünden, sollten nicht Sterbehilfe leisten dürfen, so Spahn mit Blick auf Ärzte und Pfleger.

Auch der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber, warnte davor, das Verbot der Sterbehilfe aufzuweichen. "Es muss klar sein, dass Ärzte und Pfleger sich nicht an aktiver Sterbehilfe beteiligen. Hier dürfen keine Hintertüren geöffnet werden, schon gar nicht mit so vagen Begriffen wie 'nahestehend'", meinte Huber gegenüber der "Bild"-Zeitung.

Als "gewerbsmäßig" wird laut vorab bekannt gewordenen Teilen des Entwurfs ein Handeln in der Absicht definiert, "sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umgang zu verschaffen". Unter das Verbot würden damit Organisationen fallen, die auf eine Förderung der Sterbehilfe zielen und für deren Gewährung Geld nehmen.

Ausdrücklich vom strafrechtlichen Verbot ausgenommen werden in dem Entwurf hingegen jene Formen der Suizid-Beihilfe, bei denen es nicht um Gewinnerzielung geht. Straffrei sollen nicht nur Lebensgefährten oder nahe Freunde bleiben, sondern "auch Ärzte oder Pflegekräfte, wenn eine über das rein berufliche Verhältnis hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung entstanden ist". Zu diesen Nahestehenden können auch Ärzte und Pflegekräfte zählen.

Dieser Passus stieß bereits bei Ärztevertretern und Patientenschützern auf scharfe Kritik. Ärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery sprach von einem "Stück aus dem Tollhaus".

Der Ärztevertreter weiter: "Erst soll die gewerbsmäßige Sterbehilfe verboten werden und dann will das Justizministerium die gesetzlichen Grundlagen für Ärzte als Sterbehelfer schaffen."

Es sei Medizinern "verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten und sie dürfen auch keine Hilfe zur Selbsttötung leisten".

Der Vorsitzende der Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, sieht in dem Entwurf den Versuch, assistierten Suizid in Deutschland "salonfähig" zu machen.

Auch der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) lehnt solche Regelungen zur Straffreiheit der Beihilfe zum Suizid in einer Aussendung entschieden ab. Eine entsprechende Regelung würde Maßnahmen zur Sterbehilfe Tür und Tor öffnen“, so Dr. Birgit Weihrauch, Vorstandsvorsitzende des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands.

Der DHPV fordert nicht nur ein Verbot der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung, sondern auch ein Verbot jeder Form der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung sowie ein Verbot der Werbung für eine solche organisierte oder gewerbsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung durch Organisationen oder Personen, die eine solche vermitteln.

Die Erfahrungen der Hospiz- und Palliativarbeit zeigten, so der Verband, dass Menschen, die eine fürsorgliche Begleitung und die Linderung von Schmerzen und anderen schweren Symptomen erfahren, ihren Wunsch nach vorzeitiger Lebensbeendigung in aller Regel aufgeben.

Notwendig sei stattdessen der weitere Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung, zu dem alle Betroffenen Zugang haben müssen. “Die Antwort kann nicht das Angebot zur Hilfe bei der Selbsttötung sein, sondern eine Veränderung und Verbesserung der Umstände und der persönlichen Situation, in der sich der Betroffene befindet“, so Weihrauch weiter.

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband, Dachverband von über 1.000 Hospizvereinen und Palliativeinrichtungen mit inzwischen rund 80.000 Ehrenamtlichen und zahlreichen hauptamtlich Engagierten, wurde im Jahre 1992 gegründet. Er vertritt deren Interessen und die Belange der schwerstkranken und sterbenden Menschen gegenüber Politik und Gesundheitswesen. Zahlreiche Organisationen und Persönlichkeiten der Hospizbewegung und Palliativmedizin sind darüber hinaus Mitglied im DHPV.

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