
Osnabrück (kath.net/KNA) In Deutschland soll die nicht gewerbsmäßige Teilnahme an der Sterbehilfe künftig neben Angehörigen auch für Ärzte, Pflegekräfte und Freunde der Betroffenen straffrei sein. Das berichtet die «Neue Osnabrücker Zeitung» (Dienstag) unter Berufung auf einen noch unveröffentlichten Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums.
«In Betracht kommen etwa Lebensgefährten, langjährige Hausgenossen oder nahe Freude. Auch Ärzte oder Pflegekräfte können darunter fallen, wenn eine persönliche Beziehung entstanden ist», zitiert das Blatt aus dem Referentenentwurf.
Die geplante Regelung geht der CDU/CSU aber zu weit. Die besondere emotionale Zwangslage engster Angehöriger sei nicht vergleichbar mit der eines Arztes oder einer Pflegekraft. Hier halte die Union ein Absehen von Strafe nicht für gerechtfertigt, schreibt die Zeitung.
Einigkeit herrscht offenbar darin, die Strafbarkeit von Tätern in der gewerbsmäßigen Euthanasie konkreter zu fassen. Die Gewerbsmäßigkeit sei auch dann erfüllt, wenn «die durch die Suizidhilfe erstrebten Einnahmen als Mitgliedsbeiträge an einen Verein fließen und den 'Suizidhelfern' aus diesen Mitteln ein Gehalt oder Honorar gezahlt wird oder werden soll», schreibt das Bundesjustizministerium. Das Gleiche gelte für Einnahmen aus testamentarischen Verfügungen.
Hier regt die Union dem Zeitungsbericht zufolge jedoch noch zusätzlich ein Werbeverbot für die Sterbehilfe an. Statt Werbung für Suizidhilfe solle Wert auf Sterbebegleitung durch ausgebildetes Fachpersonal und Betreuung der Angehörigen gelegt werden. Es müsse klargestellt werden, dass eine Einladung zur Selbsttötung dem christlichen Menschenbild widerspreche.
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