
Heidelberg (kath.net/KNA) «Viele Deutsche wollen es nicht verstehen: Die jüdische Beschneidung verletzt nicht das Wohl des Kindes, sondern ist als Zeichen des Bundes mit Gott eine Würdigung des Neugeborenen», sagt der Heidelberger Rabbiner Janusz Pawelczyk-Kissin. Der Generalsekretär des Zentralrats der Juden, Stephan Kramer, betont, ein Verbot der Beschneidung und die aus seiner Sicht antisemitisch geprägte Debatte darüber stelle die Existenzberechtigung der Juden in Deutschland infrage.
Beide sprachen bei einer von Zentralrat der Juden und der Hochschule für Jüdische Studien (HfJS) organisierten Tagung, bei der Experten aus Judentum, Medizin und Rechtswissenschaft sowie zwei islamische Wissenschaftler die religiöse Bedeutung der Beschneidung darstellten und die seit Wochen hitzig geführte öffentliche Debatte analysierten. Allerdings kamen bei der Veranstaltung in Heidelberg keine Gegner der Zirkumzision zu Wort.
Dass es zu der vom Bundestag angekündigten Neuregelung der religiösen Beschneidung kommen wird, bezweifelte - trotz Warnungen vor einem Schnellschuss von Seiten der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) - niemand. «Wir müssen durch das neue Gesetz sicherstellen, dass Beschneidungen nur unter Wahrung höchster medizinischer Standards vorgenommen werden», forderte Volker Beck, menschenrechtspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion.
Jenseits des politischen Tauziehens nach dem Urteil des Kölner Landgerichts von Ende Juni lieferte die Tagung auch ein umfassendes Bild der Knaben-Beschneidung: von deren erster Erwähnung im alten Ägypten um 4.000 vor Christus bis zu Gender-Aspekten oder der Darstellung des Rituals in der hebräischen Literatur.
Der Münsteraner Jurist Bijan Fateh-Moghadam zerriss das Kölner Urteil als Ergebnis «verfassungsblinder und schlechter Jurisprudenz», hinter dem nur eine Minderheitenmeinung von einer Handvoll Strafrechtlern stehe. Mit Blick auf die Neuregelung sagte Fateh-Moghadam, es bedürfe keiner Festschreibung eines Sonderrechts für Angehörige religiöser Minderheiten. Vielmehr sei die Entscheidung der Eltern über eine Beschneidung schon jetzt eindeutig durch das Sorgerecht gedeckt.
Ähnlich argumentiert der Freiburger Strafrechtler Edward Schramm. Beide Juristen warnten davor, dass eine Situation wie beim Thema Schwangerschaftsabbruch entstehen könne, der in bestimmten Fällen zwar straffrei, aber nicht rechtsmäßig ist.
Einmütig analysierten jüdische Vertreter von liberal bis orthodox, dass auch noch so großer öffentlicher Druck nicht zu einer Grundsatzdebatte führen werde, die Beschneidung als in der Tora verankertes Bundeszeichen zwischen Gott und Mensch in Frage zu stellen. «Das Urteil und die teils hämische antijüdische Debatte hat zu einer starken Solidarisierung innerhalb des deutschen Judentums geführt. Wir sind enger zusammengerückt», so die Berliner Rabbinerin Gesa Ederberg.
HfJS-Leiter Johannes Heil stellte Pressefotos zu Beschneidungen undantijüdische Darstellungen aus Mittelalter und Früher Neuzeitgegeneinander. Wenn Zeitungen Bilder schreiender Kinder zur Illustration nutzten, «um die Auflage zu steigern, muss man sehr aufpassen, in welche historische Traditionslinie man sich begibt».
Eine Beobachtung, die der UN-Sonderberichterstatter über Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Heiner Bielefeldt, bestätigte: «Wir erleben derzeit eine teils antisemitisch geprägte Ausgrenzungsdebatte im Namen liberaler Werte», so der Erlanger Wissenschaftler. Die mediale Auseinandersetzung richte sich gegen Religionen im Allgemeinen und trage «befremdlich herrische und völlig unangemessene Züge». Die grundgesetzlich verankerte Religionsfreiheit drohe, «zurückgestutzt» zu werden.
Kritik durch Kinderärzte oder Kinderschutzbund, wonach Beschneidungen ohne medizinische Indikation ein unzulässiger Eingriff in die Unversehrtheit des kindlichen Körpers sind, stellte die Bamberger Urologin Antje Yael Deusel, die zugleich ausgebildete jüdische Beschneiderin und Rabbinerin ist, ihre jahrelange klinische Erfahrung gegenüber. Die Beschneidung habe bei sachgerechter Durchführung kaum Risiken, dafür aber hygienische Vorteile, etwa durch die Vermeidung von Infektionen oder als Vorbeugemaßnahme gegen Krebs.
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