
Berlin (kath.net/KNA) Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich für das Recht auf Beschneidungen stark gemacht. Sie wolle nicht, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt sei, in dem Juden nicht ihre Riten ausüben könnten, erklärte Merkel nach Informationen der «Financial Times Deutschland» (Online-Ausgabe) im CDU-Bundesvorstand. «Wir machen uns ja sonst zur Komiker-Nation», so die Bundeskanzlerin. Auch Bundesfamilienministerin Kristina Schröder erklärte, «verantwortungsvoll durchgeführte Beschneidungen von Jungen» müssten in Deutschland möglich sein. Zugleich betonte sie, dass sie nur einer Regelung zustimmen könne, die die weibliche Genitalverstümmelung rechtssicher ausschließe.
Unterdessen erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin, die Bundesregierung habe sich noch nicht für einen Weg zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens entschieden. Seibert machte aber deutlich, dass der Bundesregierung an einer raschen Lösung gelegen ist: «Es geht darum, dass jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland möglich ist». Dagegen dämpfte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die Hoffnungen auf eine schnelle Regelung. Dem Bayerischen Rundfunk (BR) sagte sie, die Bundesregierung prüfe eine Klarstellung im Familienrecht, beim Sorgerecht oder im Patientenrechtegesetz. Mit einem Schnellschuss sei aber niemandem gedient. Denn es lasse sich nicht einfach sagen, jeder religiös motivierte Eingriff sei immer erlaubt. Das könnte Ausweitungen haben, die bestimmt von niemandem gewollt seien. Als Beispiel nannte sie die Genitalverstümmelung von Mädchen.
Zugleich übte Leutheusser-Schnarrenberger Kritik an dem Urteil des Kölner Landgerichts. Dabei handle es sich um eine Einzelfallentscheidung, die nicht im Einklang mit dem stehe, was bisher rechtlich gelte. Nach eigenen Worten wäre die Ministerin froh über einen Spruch des Bundesverfassungsgerichts. Denn das Urteil sei rechtskräftig und deshalb nicht in nächster Instanz anfechtbar.
Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, sprach im BR von einem richtigen Zeichen der Politik, baldmöglichst für Klarheit sorgen zu wollen. Zugleich beklagte er sich aber über Töne in der Diskussion, dass die Juden ihren Kindern bewusst Schaden zufügen wollten. «Das ist für mich ganz besonders infam und verletzend.» Er verbitte sich besserwisserische Erklärungen. Das Kölner Urteil nannte er «bestürzend und Besorgnis erregend». Danach sei eine Welle der Verunsicherung durch die jüdische Gemeinschaft gegangen und die Sorge, ob Juden in Deutschland noch leben könnten.
Mit dem Urteil hatte das Kölner Landgericht im Juni erstmals in Deutschland die Beschneidung von Jungen als strafbare Handlung gewertet. Das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit überwiege das Grundrecht der Eltern. Religionsfreiheit und Erziehungsrecht der Eltern würden nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie eine spätere eigene Entscheidung des Kindes abwarteten, so die Richter.
Verbot von religiöser Beschneidung in Deutschland: Dr. Graumann/Zentralrat der Juden in Deutschland im ARD-Interview
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