
Berlin (kath.net/KNA) Die jüdischen Rabbiner Europas werten das Kölner Gerichtsurteil zur Strafbarkeit religiöser Beschneidungen als Angriff auf die Religionsfreiheit. Der Vorsitzende der Konferenz Europäischer Rabbiner (CER), Pinchas Goldschmidt, hob am Donnerstag zum Abschluss einer zweitägigen Konferenz in Berlin die grundlegende Bedeutung der Beschneidung als Voraussetzung der Zugehörigkeit zum Judentum hervor. Es herrsche Konsens unter allen Juden, dass die 4.000-jährige Tradition nicht zur Disposition stehen könne. Er hoffe auf eine rasche Klarstellung durch den Gesetzgeber.
Die Rabbinerkonferenz rief die jüdischen Beschneider und Eltern in Deutschland dazu auf, mit der Tradition fortzufahren, auch ohne eine endgültige juristische Klärung abzuwarten. Die Beschneidung sei am achten Tag vorzunehmen. Sollte das Kölner Urteil zum Maßstab werden, gebe es für den größten Teil der jüdischen Gemeinden in Deutschland «keine Zukunft», mahnte Goldschmidt. Die meisten Juden würden in diesem Fall wohl auswandern. Allerdings würde ein solcher Schritt nach Einschätzung Goldschmidts einen «kompletten Wandel» der deutschen Nachkriegspolitik bedeuten, die sich dem Wiederaufbau der jüdischen Gemeinden verpflichtet habe.
Gut 40 orthodoxe Rabbiner aus mehr als zehn europäischen Ländern hatten seit Dienstag über Konsequenzen aus dem Kölner Urteil beraten. Das Kölner Landgericht hatte die Beschneidung als Körperverletzung gewertet. Neben dem gebürtigen Züricher Goldschmidt, der seit mehr als 20 Jahren in Russland tätig ist und als Oberrabbiner von Moskau das Judentum in Russland vertritt, nahmen unter anderem jüdische Geistliche aus der Ukraine, Frankreich, Belgien und England an dem Treffen teil.
Das Vorstandsmitglied der orthodoxen Rabbinerkonferenz in Deutschland, der Dortmunder Rabbiner Avichai Apel, kündigte die Gründung eines deutschen Verbands für alle professionellen jüdischen Beschneider an. Er solle die religiöse Qualität und die medizinische Sorgfalt bei der Beschneidung garantieren. Der Richterspruch habe viele jüdische Eltern in Deutschland verunsichert, so Apel. Die Juden seien in «großer Sorge», wie der Fall weiter behandelt werde. Zugleich kündigte er ein «Trialog»-Treffen zwischen der Deutschen Bischofskonferenz, Juden und muslimischen Geistlichen in der kommenden Woche in Stuttgart an.
Goldschmidt bewertete den Richterspruch als Teil eines gesamteuropäischen Problems im Umgang mit der Religionsfreiheit von Minderheiten und Zuwanderern. Dabei beklagte er eine Tendenz zu «weniger Toleranz». Als Beispiele nannte er das Burka-Verbot in Frankreich, das Verbot des Minarettbaus in der Schweiz und Bestrebungen in den Niederlanden, das Schächten zu verbieten. Bei einer rechtlichen Abwägung der Beschneidung in Deutschland sei neben dem Recht des Kindes und der Religionsfreiheit auch die spezifische Geschichte Deutschlands zu berücksichtigen, so der Rabbiner.
Nach Apels Worten erfahren die Juden in Deutschland in der Frage viel «Unterstützung» aus allen Altersgruppen der Bevölkerung. Die Ablehnung der Beschneidung bei Umfragen durch eine knappe Mehrheit führte er auch auf mangelnde Informationen und eine Vermischung zwischen männlicher und weiblicher Beschneidung zurück.
Verbot von religiöser Beschneidung in Deutschland: Dr. Graumann/Zentralrat der Juden in Deutschland im ARD-Interview
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Foto: Jüdischer Junge liest in der Synagoge aus der Torah vor.
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