
London (kath.net/KNA) Die britische Diözese Portsmouth ist mit einer Berufungsklage in einem Missbrauchsverfahren gescheitert. Der zuständige Gerichtshof urteilte laut dem britischen Sender BBC, wie in weltlichen Arbeitsverhältnissen bestehe eine Haftung des Bischofs für Priester. Das Bistum erklärte, Ziel der Berufung sei gewesen, «Klarheit über Art und Umfang der bischöflichen Verantwortung für Handlungen von Diözesanpriestern zu erhalten». Man behalte sich vor, den Obersten Gerichtshof in London anzurufen.
Die Kirchenleitung nannte die richterliche Entscheidung enttäuschend. Dass der Beschluss nicht einstimmig erfolgt sei, zeige jedoch die Komplexität der Frage. In jüngerer Zeit hätten zahlreiche Urteile die Aufsichtspflicht in Anstellungsverhältnissen auf andere Bereiche auszudehnen versucht, so auch auf das Verhältnis zwischen einem Bischof und seinem Priester; dieser sei jedoch «ein Amtsinhaber und kein Angestellter». Eine Ausweitung der Aufsichtspflicht in diesen Bereich hätte «weitreichende Implikationen für Glaubensgemeinschaften und Freiwilligenorganisationen», so das Bistum.
«Es geht nicht und ging niemals darum, die Entschädigungszahlungen für Opfer mit berechtigten Ansprüchen zu vermeiden oder aufzuschieben», hieß es in der Stellungnahme. Die Diözese Portsmouth biete Opfern sexuellen Missbrauchs seit Jahren Hilfe an; zudem stehe ihnen «zu Recht» der Klageweg offen. Es gehe jedoch um «fundamentale Rechtsprinzipien, die das Wesen der Zivilgesellschaft und der Religionsfreiheit betreffen».
Im zugrundeliegenden Fall ging es um eine Frau, die als Kind von einem im Jahr 2006 verstorbenen Priester der Diözese Portsmouth sexuell missbraucht worden war. Die frühere Instanz befand, die Diözese könne für die Tat «indirekt verantwortlich» gemacht werden. Das Gericht hatte bereits im Juli entschieden, das Urteil wurde aber erst im November der Öffentlichkeit bekannt.
Den Anwälten der Klägerin zufolge war es das erste Mal, dass ein Gericht über die Haftung eines Bistums für Straftaten eines ihrer Priester entscheiden musste. Die Kirche argumentierte, es bestehe kein Arbeitsverhältnis wie in weltlichen Zusammenhängen. Das Gericht sah jedoch eine professionelle Beziehung unter anderem deshalb als gegeben an, da der Priester im Namen der Kirche habe handeln können.
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