05 Juli 2012, 09:00
Beschneidungsurteil bleibt umstritten
 
Hildegard13
 
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Philosoph Robert Spaemann: «Das Hintergrundargument scheint mir zu sein, dass religiöse Erziehung von Kindern überhaupt verschwinden müsse, weil sie die spätere religiöse Selbstbestimmung präjudiziere und beeinträchtige.»

Bonn (kath.net/KNA) Auch eine Woche nach Veröffentlichung sorgt das Urteil des Kölner Landgerichts zu religiösen Beschneidungen bei Jungen für Diskussionen. Die Entscheidung spiegele möglicherweise eine tiefer liegende Entwicklung in der Gesellschaft wider, sagte der Philosoph Robert Spaemann der «Zeit» (Donnerstag). «Das Hintergrundargument scheint mir zu sein, dass religiöse Erziehung von Kindern überhaupt verschwinden müsse, weil sie die spätere religiöse Selbstbestimmung präjudiziere und beeinträchtige.» Eine solche Auffassung nannte der 85-Jährige «fatal». Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) begrüßte dagegen das Urteil. Islamverbände forderten neue gesetzliche Regeln zugunsten der Beschneidung.

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Die Entfernung der Vorhaut hat im Judentum und im Islam eine große religiöse Bedeutung. Mit seinem Urteil hatte das Kölner Landgericht erstmals in Deutschland diese Form der Beschneidung als strafbare Handlung gewertet. Das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit überwiege das Grundrecht der Eltern. Religionsfreiheit und Erziehungsrecht der Eltern würden nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie eine spätere eigene Entscheidung des Kindes abwarteten, so die Richter.

Spaemann verglich die bei einer Beschneidung verursachte Körperverletzung mit den Folgen einer Masernimpfung. «Angesichts der fundamentalen Bedeutung der Beschneidung für religiöse Gemeinschaften» sei ein Verbot unter Berufung auf die Schwere des Eingriffs nicht zu rechtfertigen. Allerdings handele es sich um eine Körperverletzung, «wenn auch eine geringfügige und folgenlose. Der Arzt, der sie vornimmt, sollte das nicht tun müssen, wenn er dieser Handlung keinen Sinn abgewinnen kann. Er würde dann auf unzulässige Weise instrumentalisiert.»

Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) nahm in Stuttgart das Urteil des Kölner Landgerichts «begrüßend zur Kenntnis». Der Ärztezusammenschluss vertrete die Ansicht, dass medizinisch nicht notwendige Beschneidungen bei nicht einwilligungsfähigen Jungen rechtswidrig seien. Der Verband rate von solchen Eingriffen ab, da der Operateur «ein erhebliches Risiko» eingehe, sich strafbar zu machen. Keinesfalls gehe es dabei um eine Diskriminierung von Religionsgemeinschaften, «sondern vielmehr um ärztliche Ethik».

Ein breites Bündnis muslimischer Organisationen rief die Politik zu schnellstmöglichem Handeln auf, um Rechtssicherheit für die Beschneidung von Jungen zu schaffen. Denkbar sei zum Beispiel, die Beschneidung im Strafgesetzbuch vom Tatbestand der Körperverletzung auszuschließen, erklärte das Bündnis aus rund zwei Dutzend Organisationen unter Federführung des Koordinationsrates der Muslime in Deutschland (KRM) in Köln.

Neben Muslimen hatten auch Vertreter der beiden großen Kirchen und des Judentums das Urteil kritisiert.

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