02 Juli 2012, 10:30
Kölner Beschneidungs-Urteil weiter in der Kritik
 
Hildegard13
 
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Der Philosoph Robert Spaemann betonte, im Unterschied zur Genitalverstümmelung von Mädchen sei die Beschneidung von Jungen als Körperverletzung nicht «gravierend».

München (kath.net/KNA) Die Debatte über das Beschneidungs-Urteil des Kölner Landgerichts hält an. Spitzenrepräsentanten von Juden und Muslimen in Deutschland lehnten gegenüber dem Münchner Nachrichtenmagazin «Focus» jeden Kompromiss in der Frage ab und forderten eine Korrektur der Gerichtsentscheidung. Auch Forderungen nach einer Klarstellung durch das Bundesverfassungsgericht und den Gesetzgeber wurden laut.

Am vergangenen Dienstag hatte das Kölner Landgericht erstmals in Deutschland die Beschneidung aus religiösen Gründen als strafbare Handlung gewertet. Das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit überwiege das Grundrecht der Eltern. Ihre Religionsfreiheit und ihr Erziehungsrecht würden nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie abwarten müssten, ob sich das Kind später selbst für eine Beschneidung entscheide, so die Richter. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. (Aktenzeichen: 528 Ds 30/11; 151 Ns 169/11)

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Die Mehrheit der Deutschen begrüßt das Urteil. In einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag von «Focus» bezeichnen es 56 Prozent als richtig. 35 Prozent halten es für falsch, 10 Prozent bildeten sich dazu bislang keine Meinung.

Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, bezeichnet die Beschneidung für den jüdischen Glauben jedoch als «absolut elementar und nicht verhandelbar». Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Aiman Mazyek, erklärte, seine Organisation prüfe die Möglichkeit, «einen Präzedenzfall zu schaffen», um die Frage vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Unterstützung erhalten beide vom Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Reinhold Robbe. Der SPD-Politiker nannte das Urteil einen «massiven Eingriff in die Religionsfreiheit». Der Philosoph Robert Spaemann betonte, im Unterschied zur Genitalverstümmelung von Mädchen sei die Beschneidung von Jungen als Körperverletzung nicht «gravierend».

Auch der Göttinger Professor für Öffentliches Recht, Hans Michael Heinig, kritisierte, das Kölner Urteil führe zu Rechtsunsicherheit, weil ihm Entscheidungen anderer Gerichte entgegenstünden. Klarheit werde erst herrschen, wenn das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt hätten, sagte Heinig in einem Interview der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (Samstag). Der integrationspolitische FDP-Sprecher Serkan Tören kündigte in der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Samstag) an, er werde sich in seiner Bundestagsfraktion für eine gesetzliche Klärung einsetzen, dass die Beschneidung auch in Deutschland legal ist.

Der Kölner Schriftsteller und Orientalist Navid Kermani sieht in dem Richterspruch einen «Triumph des Vulgärrationalismus». Darin drücke sich eine letztlich «fundamentalistische» Geisteshaltung aus, die den eigenen Verstand absolut setze, schreibt Kermani in der «Süddeutschen Zeitung» (Wochenende).

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kathTube: Dr. Graumann/Zentralrat der Juden in Deutschland im ARD-Interview über das Beschneidungsurteil









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