
Köln (kath.net/PEK)
Der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner hat das umstrittene Urteil des Landgerichts Köln zur Strafbarkeit von Beschneidungen als „Eingriff in die Religionsfreiheit“ bezeichnet. Wörtlich sagte Meisner: „Die scharfe Kritik des Präsidenten des Zentralrats der Juden an dem Urteil des Kölner Landgerichts zur religiös begründeten Beschneidung von Jungen ist berechtigt. Das Urteil konstruiert eine Schutzpflicht des Staates gegenüber einer Elternentscheidung, die für jüdische Eltern eine biblisch begründete Elternpflicht ist und für muslimische Eltern in einer verpflichtenden religiösen Tradition gründet. Derartigen Tendenzen, die Religionsfreiheit und damit das religiöse Erziehungsrecht von Eltern in Deutschland einzuschränken, ist entschieden entgegenzutreten. Wir Christen erwarten gemeinsam mit Juden und Muslimen, dass höherrangige Gerichte diesen Eingriff in die Religionsfreiheit zurücknehmen.“
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