29 Juni 2012, 12:52
Meisner: Beschneidungsurteil ist 'Eingriff in die Religionsfreiheit'
 
Hildegard13
 
WEITERE ARTIKEL ZUM THEMA 'Kulturkampf'
"Derartigen Tendenzen, die Religionsfreiheit und damit das religiöse Erziehungsrecht von Eltern in Deutschland einzuschränken, ist entschieden entgegenzutreten"

Köln (kath.net/PEK)
Der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner hat das umstrittene Urteil des Landgerichts Köln zur Strafbarkeit von Beschneidungen als „Eingriff in die Religionsfreiheit“ bezeichnet. Wörtlich sagte Meisner: „Die scharfe Kritik des Präsidenten des Zentralrats der Juden an dem Urteil des Kölner Landgerichts zur religiös begründeten Beschneidung von Jungen ist berechtigt. Das Urteil konstruiert eine Schutzpflicht des Staates gegenüber einer Elternentscheidung, die für jüdische Eltern eine biblisch begründete Elternpflicht ist und für muslimische Eltern in einer verpflichtenden religiösen Tradition gründet. Derartigen Tendenzen, die Religionsfreiheit und damit das religiöse Erziehungsrecht von Eltern in Deutschland einzuschränken, ist entschieden entgegenzutreten. Wir Christen erwarten gemeinsam mit Juden und Muslimen, dass höherrangige Gerichte diesen Eingriff in die Religionsfreiheit zurücknehmen.“

Werbung
romwallf







Lesermeinungen zu diesem Artikel anzeigen und Kommentar schreiben

Sie können nur die Lesermeinungen der letzten sieben Tage einsehen.

 

meist kommentierte Artikel

Der Exorzismus des Papstes (49)

Freiburg: Romkritische Priestergruppe will Reformen vorantreiben (46)

Sich nicht in das Leben des Anderen einmischen! (41)

Sexueller Missbrauch: Wie pädophilenfreundlich waren die Grünen? (36)

Oberster römischer Exorzist: Papst hat einen Exorzismus vollzogen (33)

Selbstherrlicher Ungehorsam begründet keine ‚Kommunio‘ (30)

Britischer Lokalpolitiker fordert Tötung behinderter Kinder (28)

Cohn-Bendit wird von Missbrauchsbeauftragten scharf kritisiert (26)

Kardinal Meisner: Der neue Papst ist kein Reformer (24)

Streit über Meisners Kritik an deutscher Familienpolitik (22)