29 Juni 2012, 11:00
Straßburg: 40.000 Euro für entlassenen Kirchenmusiker
 
Hildegard13
 
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Der Kirchenangestellte war wegen einer außerehelichen Beziehung vom Bistum Essen entlassen worden.

Straßburg (kath.net/KNA) Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat Deutschland zur Zahlung von 40.000 Euro an einen gekündigten Kirchenmusiker verurteilt. Die Straßburger Richter entschieden am Donnerstag über die Höhe der Entschädigung für den Kirchenangestellten, der wegen einer außerehelichen Beziehung vom Bistum Essen entlassen worden war. Bereits im September 2010 hatte der Gerichtshof dem Mann Recht gegeben, die Höhe der Entschädigung jedoch noch nicht festgelegt. Mit der Kündigung sei gegen das Recht des Mannes auf Privat- und Familienleben verstoßen worden, so die Richter.

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Der von seiner Frau getrennt lebende Kirchenmusiker erwartete mit seiner neuen Partnerin ein Kind. Dass ihm wegen dieser außerehelichen Beziehung 2003 von der katholischen Kirche gekündigt wurde, wertete der Kirchenmusiker als Menschenrechtsverstoß. Deutsche Gerichte hatten die Kündigung des Musikers bis hin zu den höchsten Instanzen als rechtens angesehen; dabei verwiesen die Richter auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen.

Der Menschenrechtsgerichtshof kritisierte dagegen die Arbeit der deutschen Justiz. Die Gerichte hätten nicht geprüft, ob der Betroffene so eng mit dem Verkündigungsauftrag der Kirche verbunden gewesen sei, dass eine Entlassung zwangsläufig sein musste. Zudem hätten sie nur das Interesse des Betroffenen an seinem Arbeitsplatz gewürdigt, nicht aber sein Recht auf Achtung seines Privat- und Familienlebens.

Die Straßburger Richter unterstrichen, für einen von einem kirchlichen Arbeitgeber gekündigten Mitarbeiter gebe es nur begrenzte Möglichkeiten, eine neue Stelle zu finden. Daher hätten die deutschen Arbeitsgerichte im Fall des Kirchenmusikers nicht angemessen abgewogen.

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