
Mannheim (kath.net/KNA) Ein zweiminütiges Glockengeläut werktags um 6 Uhr ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) für Anwohner zumutbar. Grundrechte würden nicht verletzt, entschied der 1. VGH-Senat laut der am Dienstag in Mannheim veröffentlichten Entscheidung.
Anwohner wollten das Glockengeläut der evangelischen Konradskirche in Remshalden-Geradstetten unterbinden. Bereits vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht waren die Kläger unterlegen. Eine Revision ließen die Richter nicht zu. Diese Nichtzulassung kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
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