
Frankfurt am Main/Berlin (kath.net/idea)
Gotteslästerung in der Kunst und der veröffentlichten Meinung sollte unter Strafe stehen. Dafür plädiert einer der renommiertesten deutschen Schriftsteller, Martin Mosebach (Frankfurt am Main). In einem von der Berliner Zeitung veröffentlichten Aufsatz verweist der Träger des Georg-Büchner-Preises darauf, dass das Grundgesetz auf christlichen Fundamenten ruhe. Der deutsche Staat müsse ein „genuines Interesse“ an ihrem Schutz haben. Mosebach: „Hier läge eine Pflicht des Staates begründet, jenen Gott, auf dessen Geboten er seine sittliche Ordnung aufbauen will, vor Schmähung zu bewahren, die dieser sittlichen Ordnung auf Dauer den Respekt entziehen würde.“ Der Katholik bedauert, dass heute die Meinung mehrheitsfähig sei, Christen müssten die Beleidigung ihres Glaubens klaglos hinnehmen. Freilich komme von ihnen auch kein Protest: „Bischöfe blicken verlegen zur Seite, wenn von Blasphemie die Rede ist; sie wollen sie bloß nicht wahrnehmen, um nicht Stellung beziehen zu müssen.“
Muslime verstehen bei Blasphemie keinen Spaß
Seit jedoch eine starke muslimische Minderheit in Deutschland lebe, sei wieder „Musik in die Sache“ gekommen. Mosebach: „Unversehens sehen sich Integrationsbefürworter in den deutschen Parteien mit Menschen konfrontiert, die in Hinsicht Blasphemie keinen Spaß verstehen.“ Deshalb sieht der Schriftsteller und Jurist voraus, dass „eine strafrechtliche Ächtung der Blasphemie“ wieder Bedeutung bekommen wird.
Nicht leichtfertig mit künstlerischer Freiheit umgehen
Heute sei Gotteslästerung, wenn sie sich nicht gegen den Propheten Mohammed richte, risikolos. Mosebach: „In diesem Zusammenhang will ich nicht verhehlen, dass ich unfähig bin, mich zu empören, wenn in ihrem Glauben beleidigte Muslime blasphemischen Künstlern – wenn wir sie einmal so nennen wollen – einen gewaltigen Schrecken einjagen.“ Zwar dulde die Freiheit des Künstlers keine Einschränkung, aber er dürfe nicht leichtfertig damit umgehen. Mosebach: „Er wird sich bei seiner Arbeit fragen: Ist diese blasphemische Passage, dieses blasphemische Element wirklich notwendig, ist es ein unersetzbarer Teil meines Werks – oder nur Schnörkel, Laune oder Ungezogenheit?“
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