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Iran: Zum Tode verurteilter Pastor verliert Rechtsbeistand

5. Mai 2012 in Aktuelles, 2 Lesermeinungen
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Sein Anwalt Mohammed Ali Dadkhah ist selbst zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Er wird seine Freiheitsstrafe in Kürze antreten müssen.


London/Teheran (kath.net/idea) Der aus religiösen Gründen inhaftierte iranische Pastor Youcef Nadarkhani (im Foto mit Familie) hat seinen Rechtsbeistand verloren. Sein Anwalt Mohammed Ali Dadkhah ist selbst zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Er wird seine Freiheitsstrafe in Kürze antreten müssen. Das teilte der Jurist, der auch politische Gefangene und Menschenrechtsaktivisten in der Islamischen Republik vertritt, der Londoner Zeitung The Guardian mit. Er sei wegen des Verstoßes gegen die nationale Sicherheit, der Verbreitung von Propaganda gegen das Regime und des Besitzes verbotener Bücher verurteilt worden, so Dadkhah. Dies habe ihm ein Richter bei einem Prozess mitgeteilt, in dem er den zum Tode verurteilten politischen Aktivisten Davoud Arjangi vertreten habe. Dadkhah war der einzige Anwalt, der sich Nadarkhanis Fall angenommen hat. Der 35 Jahre alte frühere Muslim, der als 19-Jähriger den christlichen Glauben annahm, ist nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen wegen „Abfalls vom Islam“ und „Verbreitung nicht-islamischer Lehren“ zum Tode verurteilt und sitzt seit 2009 im Gefängnis von Rascht ein.


Westliche Politiker für Freilassung Nadarkhanis

Für die Aufhebung des Todesurteils und die Freilassung des verheirateten Vaters von zwei Söhnen setzen sich führende westliche Politiker ein, darunter US-Außenministerin Hillary Clinton und ihr deutscher Kollege Guido Westerwelle. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (Frankfurt am Main) hat mehr als 50.000 Unterschriften für Nadarkhani gesammelt und veranstaltet seit September regelmäßig Mahnwachen in Hamburg mit Unterstützung der Evangelischen Allianz und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen. Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning (FDP), hat den Iran mehrfach an die völkerrechtliche Verpflichtung erinnert, das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu achten. Das Bundeskanzleramt und das Auswärtige Amt haben den iranischen Botschafter, Scheich Reza Attar, einbestellt und ihm „die dringende Aufforderung“ übermittelt, dass Teheran auf die Vollstreckung des Todesurteils verzichte. Attar bestreitet jedoch, dass Nadarkhani zum Tode verurteilt sei. Dem Pastor werde lediglich unter anderem vorgeworfen, eine ungenehmigte Hauskirche gegründet zu haben.


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