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Gerichtsurteil: Razzia bei belgischer Kirche war rechtswidrig

29. November 2011 in Chronik, 6 Lesermeinungen
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Die Behörden hatten damals zahlreiche Akten und Computer konfisziert und den versammelten Bischöfen die Handys abgenommen


Brüssel (kath.net/KNA) Die spektakulären Hausdurchsuchungen beim früheren Brüsseler Kardinal Godfried Danneels und dem Erzbistum Mechelen-Brüssel vom Juni 2010 sind für unrechtmäßig erklärt worden.

Das zuständige Gericht in Brüssel erklärte am Dienstag, die beschlagnahmten Unterlagen, die in Zusammenhang mit Ermittlungen zu Kindesmissbrauch sichergestellt wurden, seien zurückzugeben und dürften nicht von der Justiz verwendet werden.

Der Anwalt des Kardinals und des Erzbistums, Fernand Keulenaar, äußerte sich im Fernsehsender VRT sehr zufrieden. Seine Mandanten hätten nichts gegen solche Hausdurchsuchungen, aber sie müssten gemäß den Bestimmungen durchgeführt werden. Eine Anwältin von Missbrauchsopfern erklärte dagegen, die Suche nach Aufklärung werde jetzt erschwert.


Bei der Razzia wurden der Sitz des Erzbistums Mechelen-Brüssel, die Wohnung des belgischen Kardinals Godfried Danneels und die Sint-Rombouts-Kathedrale in Mechelen durchsucht. Dabei konfiszierten die Behörden zahlreiche Akten und Computer und nahmen den versammelten Bischöfen und Kirchenvertretern die Handys ab.

Papst Benedikt XVI. und die Spitze der Belgischen Bischofskonferenz äußerten sich «verwundert» über das Vorgehen. Die unabhängige Missbrauchs-Untersuchungskommission trat zurück, weil ihre sämtlichen Opferakten beschlagnahmt wurden. Die Kommission sah darin einen Verstoß gegen die den Opfern zugesagte Vertraulichkeit.

Belgien war seit Ende April 2010 von einer Debatte über Kindesmissbrauch durch Geistliche erschüttert worden. Ausgelöst wurde sie durch den Rücktritt von Bischof Roger Vangheluwe von Brügge, der gestand, einen Neffen missbraucht zu haben.

Der Kassationshof als oberstes belgisches Gericht hatte im April den Rechtsstreit über Fall an die untergeordnete Instanz zurückverwiesen. Dort sei nicht ausreichend geprüft worden, ob dem Untersuchungsrichter, der die Durchsuchungen anordnete, hinreichend belastende Indizien vorgelegen hätten. Das Gericht kam jetzt in neuer Besetzung zu dem Schluss, dies sei nicht der Fall gewesen.

(C) 2011 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.



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