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Vatikan: Die 'Geißel des Missbrauchs'

5. September 2011 in Weltkirche, keine Lesermeinung
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Die Antwort des Heiligen Stuhls zum Cloyne Report in einer Zusammenfassung. Von Alexander Pytlik


Rom (kath.net)
Die Antwort des Heiligen Stuhles zum Cloyne Report für Herrn Eamon Gilmore, Vizepremier und Außen- sowie Handelsminister von Irland in einer Zusammenfassung:


Nach der Veröffentlichung des Berichtes der Untersuchungskommission für die Diözese Cloyne (Cloyne Report) hat Vizepremier Eamon Gilmore, Außen- und Handelsminister Irlands, am 14. Juli 2011 im Verlauf eines Treffens mit dem Apostolischen Nuntius in Irland, Erzbischof Giuseppe Leanza, das Ersuchen der irischen Regierung um eine Antwort des Heiligen Stuhles in bezug auf den Bericht und die darauf bezogene Sicht der Regierung übermittelt.

1. Allgemeine Anmerkungen zum Cloyne Report

Der Heilige Stuhl hat den Cloyne Report sorgfältig geprüft, der sehr ernstzunehmende und beunruhigende Verfehlungen bei der Behandlung von Vorwürfen sexuellen Mißbrauchs von Kindern und Jugendlichen durch Kleriker in der Diözese Cloyne ans Licht gebracht hat.

Der Heilige Stuhl möchte an erster Stelle seine tiefe Abscheu gegenüber den Verbrechen sexuellen Mißbrauchs bekunden, die in dieser Diözese passiert sind. Er ist betrübt und beschämt wegen der schrecklichen Leiden, welche die Mißbrauchsopfer und ihre Familien innerhalb der Kirche Jesu Christi aushalten mußten, an einem Ort, an dem dies nie passieren sollte. Der Heilige Stuhl ist über die Erkenntnisse der Kommission sehr besorgt, was die gravierenden Verfehlungen bei der kirchlichen Leitung der Diözese und die falsche Handhabung von Mißbrauchsvorwürfen betrifft. Besonders beunruhigend ist es, daß diese Verfehlungen geschahen trotz der von den Bischöfen und Ordensoberen getroffenen Vereinbarung, die von der Kirche in Irland entwickelten Leitlinien anzuwenden, um bei der Gewährleistung des Kinderschutzes zu helfen, und trotz der Normen und Vorgehensweisen des Heiligen Stuhles, was Fälle sexuellen Mißbrauchs betrifft. In jüngster Zeit jedoch profitiert der von der Kirche in Irland gewählte Zugang gegenüber dem Problem des sexuellen Kindesmißbrauchs von der fortlaufenden Erfahrung und erweist sich zunehmend als wirksam bei der Verhinderung neuer solcher Verbrechen und bei der Behandlung von Fällen, sobald diese bekannt werden.

2. Die vom Cloyne Report zur Sprache gebrachten Punkte

Die Antwort des Heiligen Stuhles geht [in der Langfassung] detailliert auf die verschiedenen Anklagepunkte ein, die gegen ihn vorgebracht wurden und die sich vor allem auf die im Cloyne Report enthaltene Einschätzung und Bewertung des am 31. Januar 1997 an die irischen Bischöfe gerichteten Briefes des damaligen Apostolischen Nuntius, Erzbischof Luciano Storero - kath.net hat berichtet - zu beziehen scheinen, was die Reaktion der Kongregation für den Klerus auf das Dokument „Child Sexual Abuse: Framework for a Church Response“ (das Rahmendokument: "Kindesmißbrauch: Grundrahmen für eine Antwort der Kirche") betrifft. Die Untersuchungskommission behauptet, daß diese Reaktion all jenen Rückenwind verlieh, die mit der genannten offiziellen Vorgehensweise der Kirche nicht einverstanden waren, und daß sie insbesondere mit Bezug auf das Anzeigen bei den staatlichen Behörden nicht hilfreich war.

Der Heilige Stuhl möchte zur Antwort der Kongregation für den Klerus folgendes festhalten:

Auf Basis der von den irischen Bischöfen dargebotenen Informationen bezeichnete die Kongregation das Rahmendokument als eine "Studienfassung". Die Bischöfe bezeichneten den Text nämlich nicht als ein offizielles Dokument der Irischen Bischofskonferenz, sondern vielmehr als eine "Darstellung" des Beirates der irischen katholischen Bischöfe betreffend sexuellen Kindesmißbrauch durch Priester und Ordensleute, das „einzelnen Diözesen und Ordensgemeinschaften als ein Grundrahmen zur Begegnung des Problems sexuellen Kindesmißbrauchs" empfohlen worden war.

Die irischen Bischöfe suchten nie um die recognitio des Heiligen Stuhles für das Rahmendokument an, was in Übereinstimmung mit can. 455 des Codex des Kanonischen Rechtes nur verlangt gewesen wäre, wenn sie es als allgemeines Dekret der Konferenz beabsichtigt hätten, das dann alle ihre Mitglieder verpflichtet hätte. Das Fehlen der recognitio selbst behinderte jedoch nicht die Anwendung der Leitlinien des Dokumentes, weil einzelne Bischöfe dieselben ohne Notwendigkeit einer Meldung an den Heiligen Stuhl anwenden konnten. Und dies ist tatsächlich das, was in Irland im allgemeinen geschah.


Die irischen Bischöfe konsultierten die Kongregation, um Schwierigkeiten zu beheben, die sich auf manche Inhalte des Rahmendokumentes bezogen. Die Kongregation bot den Bischöfen Rat an unter dem Blickwinkel der Sicherstellung, daß sich die von ihnen beabsichtigten Maßnahmen aus kirchenrechtlicher Perspektive als wirksam und unproblematisch erwiesen. Aus diesem Grunde richtete die Kongregation die Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit, daß diese Maßnahmen in Übereinstimmung mit den kirchenrechtlichen Vorgehensweisen sein sollten, um Konflikte zu vermeiden, die bei kirchlichen Gerichten zu erfolgreichen Rekursen führen könnten. Die Kongregation lehnte das Rahmendokument nicht ab. Vielmehr wollte sie sicherstellen, daß die im Rahmendokument enthaltenen Maßnahmen nicht die Bemühungen der Bischöfe unterlaufen würden, die des Kindesmißbrauchs in der Kirche Schuldigen zu disziplinieren. Gleichzeitig ist es wichtig, an die Entscheidung des Heiligen Stuhles im Jahr 1994 zu denken, den Bischöfen der Vereinigten Staaten Sonderbestimmungen im Umgang mit sexuellem Kindesmißbrauch in der Kirche zu gestatten. Diese Bestimmungen wurden im Jahr 1996 auf die Bischöfe von Irland ausgedehnt, um ihnen dabei zu helfen, die zu dieser Zeit erfahrenen Schwierigkeiten zu überwinden (vgl. den Teil 6 der Antwort [in der Langfassung]).

Kirchenrechtliche Erfordernisse einzuhalten, um innerhalb der Kirche die korrekte Justizverwaltung sicherzustellen, behinderte in keiner Weise die Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden. Die Kongregation für den Klerus brachte Vorbehalte zur verpflichtenden Anzeige zur Kenntnis, aber sie verbot den irischen Bischöfen weder, Vorwürfe sexuellen Kindesmißbrauchs anzuzeigen, noch ermutigte sie diese, sich über irisches Recht hinwegzusetzen. Diesbezüglich sagte der damalige Präfekt der Kongregation für den Klerus, Darío Kardinal Castrillón Hoyos, bei seinem Treffen mit den irischen Bischöfen in Rosses Point, County Sligo (Irland), am 12. November 1998 unmißverständlich: "Ich möchte auch mit großer Klarheit sagen, daß die Kirche – besonders durch ihre Hirten (Bischöfe) – in absolut keiner Weise den legitimen Weg der staatlichen Gerechtigkeit behindern darf, wenn dieser von jenen begonnen wird, die diese Rechte haben, während die Kirche gleichzeitig die eigenen kirchenrechtlichen Verfahren vorantreiben soll, in Wahrheit, Gerechtigkeit und Nachsicht gegenüber allen." Es sollte erwähnt werden, daß damals nicht nur die Kirche, sondern auch der irische Staat mit dem Vorhaben beschäftigt war, seine eigene Gesetzgebung zum sexuellen Kindesmißbrauch zu verbessern. Zu diesem Zweck organisierte die irische Regierung im Jahr 1996 eine weitgehende Konsultation zum verpflichtenden Anzeigen, und sie entschied nach Berücksichtigung der von verschiedenen Berufsgruppen und Einzelpersonen der Zivilgesellschaft geäußerten Vorbehalte – Betrachtungsweisen, die weitgehend mit jenen von der Kongregation geäußerten Vorbehalten übereinstimmten –, die Verpflichtung zum Anzeigen nicht in das irische Rechtsordnung einzuführen. Angesichts der Tatsache, daß die damalige irische Regierung also entschied, in dieser Angelegenheit kein Gesetz zu erlassen, ist es schwierig einzusehen, wieso der Brief von Erzbischof Storero an die irischen Bischöfe, der danach abgesendet wurde, so interpretiert werden könnte, als ob er das irische Recht irgendwie untergraben oder den irischen Staat in seinen Bemühungen in der Behandlung des in Frage stehenden Problems unterminiert hätte.

3. Die von führenden irischen Politikern zur Sprache gebrachten Punkte

Der Heilige Stuhl möchte in bezug auf einige der Reaktionen führender irischer Politiker folgendes festhalten:

Während der Heilige Stuhl das Ausmaß der öffentlichen Wut und Enttäuschung angesichts der Ergebnisse des Cloyne Report, wie sie in der vom Premier Enda Kenny am 20. Juli 2011 im Unterhaus des Parlamentes gehaltenen Ansprache zum Ausdruck kamen, versteht und teilt, hegt er erhebliche Vorbehalte gegenüber einigen Aspekten der Rede. Insbesondere ist die Anschuldigung, daß der Heilige Stuhl versucht hätte, "eine Untersuchung in einer souveränen, demokratischen Republik zu durchkreuzen, erst vor so kurzer Zeit, nämlich vor drei Jahren und nicht vor drei Jahrzehnten", unzutreffend. Tatsächlich erklärte der Regierungssprecher auf Rückfrage, daß Herr Kenny sich nicht auf irgendeinen konkreten Vorfall bezog.

In der Tat werden Vorwürfe einer Einmischung des Heiligen Stuhles Lügen gestraft von den vielen Berichten, die als Basis für solche Kritiken angeführt werden. Diese Berichte – die wegen ihrer eingehenden Untersuchung des sexuellen Mißbrauchs und wegen des Weges, wie sie durchgeführt worden war, gelobt wurden – enthalten keinen Hinweis, daß sich der Heilige Stuhl in die internen Angelegenheiten des irischen Staates eingemischt hätte oder in die tagtägliche Handhabung der irischen Diözesen oder Ordensgemeinschaft mit Bezug auf Mißbrauchsfälle involviert gewesen wäre. Tatsächlich sticht aus diesen Berichten und aus der Informationsfülle, auf die sie sich beziehen, hervor, daß es keinen Anhaltspunkt für diese Anschuldigungen gibt.

Diesbezüglich möchte der Heilige Stuhl einigermaßen deutlich machen, daß er in keiner Weise irgendeine Untersuchung von Kindesmißbrauchsfällen in der Diözese Cloyne behinderte oder sich einzumischen suchte. Darüber hinaus versuchte der Heilige Stuhl zu keinem Zeitpunkt, das irische Zivilrecht oder die staatliche Autorität in der Ausübung ihrer Pflichten zu behindern.

Der Heilige Stuhl möchte auch darauf aufmerksam machen, daß der Text des damaligen Kardinals Joseph Ratzinger, der von Herrn Kenny in seiner Rede zitiert wurde, der Nummer 39 der Instruktion über die kirchliche Berufung des Theologen entnommen ist, die am 4. Mai 1990 von der Kongregation für die Glaubenslehre veröffentlicht worden war. Dieser Text ist weder mit der Art und Weise, wie die Kirche sich innerhalb einer demokratischen Gesellschaft verhalten sollte, noch mit Themen des Kinderschutzes befaßt, wie es die Verwendung des Zitates durch Herrn Kenny anzudeuten scheint, sondern mit dem Dienst des Theologen für die Gemeinschaft der Kirche. Vgl. www.vatican.va

Bei seinem Treffen mit dem Apostolischen Nuntius sagte der Vizepremier sowie Außen- und Handelsminister, Herr Eamon Gilmore, daß "zu den beunruhigendsten Ergebnissen des Cloyne Reports gehört, daß die vatikanischen Autoritäten die der irischen Kirche eigenen Bemühungen im Umgang mit klerikalem Kindesmißbrauch unterminierten, indem sie das von der Bischofskonferenz verabschiedete Rahmendokument als reines 'Studiendokument' bezeichneten’." Wie in der Antwort des Heiligen Stuhles klargemacht wird, gründete sich diese Bezeichnung auf die Erklärungen seines Charakters, wie sie von den irischen Bischöfen und im veröffentlichten Text selbst dargeboten worden waren. Auf keinen Fall war sie eine Abweisung der von den irischen Bischöfen unternommenen ernsthaften Bemühungen, um der Geißel des sexuellen Kindesmißbrauchs zu begegnen.

Mit Bezug auf den im Unterhaus am 20. Juli 2011 und eine Woche später vom Senat beschlossenen Antrag, der "die Intervention des Vatikan, die zur Unterminierung des Grundrahmens für den Kinderschutz und der Leitlinien des irischen Staates sowie der irischen Bischöfe beitrug", verurteilt, möchte der Heilige Stuhl klarstellen, daß er zu keinem Zeitpunkt irgendeinen Kommentar zu den Kinderschutzmaßnahmen des irischen Staates abgab oder gar danach getrachtet hätte, sie zu unterminieren. Der Heilige Stuhl stellt fest, daß an keiner Stelle des Cloyne Report irgendein Hinweis genannt ist, der die Behauptung einer „Intervention“ stützen könnte, die zu ihrer „Unterminierung“ beigetragen hätte. Und was die Leitlinien der irischen Bischöfe betrifft, bietet die Antwort [in ihrer Langfassung] ausreichende Klarstellungen, die aufzeigen, daß diese in keinerlei Hinsicht von irgendeiner Intervention des Heiligen Stuhles untergraben worden wären.

4. Abschließende Bemerkungen

In seiner Antwort präsentiert der Heilige Stuhl die Herangehensweise der Kirche beim Kinderschutz, wobei auch die relevante kirchenrechtliche Gesetzgebung eingeschlossen ist, und bezieht sich auf den am 19. März 2010 veröffentlichten Hirtenbrief des Heiligen Vaters an die Katholiken Irlands [ http://www.kath.net/detail.php?id=26070 ], in dem Papst Benedikt von seiner Erwartung spricht, daß die irischen Bischöfe mit den staatlichen Behörden zusammenarbeiten werden, die Normen des Kirchenrechts vollständig umsetzen und die vollständige sowie unbefangene Anwendung der Normen der Kirche von Irland für die Sicherheit der Kinder sicherstellen.

Die Veröffentlichung des Cloyne Report markiert einen weiteren Abschnitt in dem langen und schwierigen Weg der Wahrheitsfindung, der Buße und der Reinigung, der Heilung und Erneuerung der Kirche in Irland. Der Heilige Stuhl sieht sich in diesem Prozeß nicht als außenstehend, sondern nimmt daran in einem Geist der Solidarität und des Engagements teil.

In einer Haltung der Demut heißt der Heilige Stuhl alle objektiven und hilfreichen Beobachtungen und Vorschläge zur entschiedenen Bekämpfung des entsetzlichen Verbrechens des sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger willkommen, wobei er unbegründete Anschuldigungen zurückweist. Einmal mehr möchte der Heilige Stuhl bekunden, daß er die große Sorge und Beunruhigung teilt, die von den irischen Behörden, von den irischen Bürgern im allgemeinen und von den Bischöfen, Priester, Ordensleuten sowie Laienchristen von Irland mit Bezug auf die von Klerikern und Ordensleuten begangenen verbrecherischen und sündhaften Handlungen sexuellen Mißbrauchs ausgedrückt wurden. Er anerkennt auch die verständliche Wut, Enttäuschung und das Gefühl, verraten worden zu sein, bei jenen, die von diesen abscheulichen und beklagenswerten Handlungen betroffen sind, besonders bei den Opfern und ihren Familien, im übrigen auch dadurch, wie mit den Vorkommnissen manchmal von den kirchlichen Autoritäten her umgegangen wurde; und für all das, was passiert ist, möchte der Heilige Stuhl neuerlich sein Bedauern ausdrücken. Er vertraut darauf, daß die Maßnahmen, welche die Kirche in den letzten Jahren auf der ganzen Welt, aber auch in Irland, eingeleitet hat, sich wirksamer erweisen werden in der Verhinderung neuer solcher Handlungen und sowohl zur Heilung bei jenen, die Mißbrauch erlitten haben, als auch zur Wiederherstellung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den kirchlichen und staatlichen Autoritäten beitragen werden, was für die effektive Bekämpfung der Geißel des Mißbrauchs entscheidend ist. Natürlich ist sich der Heilige Stuhl sehr wohl bewußt, daß die schmerzvolle Situation, zu der die Mißbrauchsfälle geführt haben, nicht rasch und einfach behoben werden kann, und daß trotz erheblicher Fortschritte noch vieles zu tun bleibt.

Seit der Ursprungszeit des irischen Staates und insbesondere seit der Herstellung diplomatischer Beziehungen im Jahr 1929 hat der Heilige Stuhl immer die Souveränität Irlands respektiert, hat herzliche und freundschaftliche Beziehungen mit dem Land und ihren Behörden gepflegt, hat oft seine Bewunderung ausgedrückt wegen des außergewöhnlichen Beitrages irischer Männer und Frauen zur Mission der Kirche und für den Fortschritt der Völker auf der ganzen Welt und war unermüdlich bei der Unterstützung aller Bemühungen, um während der vergangenen schwierigen Jahrzehnte auf der Insel den Frieden zu fördern. In konsequenter Übereinstimmung mit dieser Haltung möchte der Heilige Stuhl sein Engagement für einen konstruktiven Dialog und eine solche Kooperation mit der irischen Regierung nochmals beteuern, selbstverständlich auf der Basis gegenseitigen Respekts, sodaß alle Institutionen, seien sie öffentlich oder privat, seien sie religiös oder weltlich, zusammenarbeiten können zur Gewährleistung, daß die Kirche und dann auch die Gesellschaft im allgemeinen für Kinder und Jugendliche immer sichere Orte sein werden.

Zusammenfassung und Übersetzung aus dem Englischen von Dr. Alexander Pytlik


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