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Spaemann: PID-Zulassung führt in Richtung Euthanasie

27. Juli 2011 in Aktuelles, 22 Lesermeinungen
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Katholischer Philosoph: Festzulegen, welchen Maßstäben ein menschliches Leben genügen muss, ist "ungeheuerliche Form von Fremdbestimmung" - Wenn es nach den Regeln der PID ginge, dann dürften behinderte Menschen ja gar nicht existieren


Berlin (kath.net/KAP) Der katholische Philosoph Robert Spaemann sieht in der Präimplantationsdiagnostik (PID) einen der größten Angriffe auf die Menschenwürde. Festzulegen, welchen Maßstäben menschliches Leben genügen muss, um es am Leben zu lassen, sei eine "ungeheuerliche Form von Fremdbestimmung", sagte Spaemann am Dienstag bei einem Vortrag an der deutschen katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU).

Derzeit sei die Anwendung von PID noch streng begrenzt. Aber bald werde eine Generation kommen, die eine Zulassung der PID auch bei Behinderungen fordere, die ausreichten, "um den Eltern das Leben schwer zu machen", so Spaemann. Den Protest der Behindertenverbände gegen das Gesetz könne er daher nachvollziehen.


"Wenn es nach den Regeln der PID ginge, dann dürften diese Menschen ja gar nicht existieren."

Niemand könne ihnen dann noch garantieren, dass sie nicht eines Tages auch im Erwachsenenalter getötet würden. Der Philosoph bezeichnete diesen Weg als "sehr wahrscheinlich".

Spaemann nannte den nationalsozialistischen Propagandafilm "Ich klage an" als ein Beispiel für eine solche Entwicklung. Der von Joseph Goebbels in Auftrag gegebene Film zeigt die Tötung einer Frau aus Mitleid, die an Multipler Sklerose erkrankt ist. Mit diesem Film habe Goebbels die massenhafte Euthanasie von Geisteskranken vorbereiten wollen.

"Goebbels wusste, wenn man erst einmal den Schritt zu einer Tötung auf Wunsch eines Menschen getan hat, dann kommen die anderen Schritte schnell hinterher", so der Wissenschaftler.

Laut Spaemann hat sich die Lage in den Niederlanden in den vergangenen Jahren in diese Richtung entwickelt. Dort war die Tötung auf Verlangen im Jahr 2001 zugelassen worden. Mittlerweile werde dieser Wunsch auch schon bei Menschen angenommen, die sich dazu nicht mehr äußern könnten. Spaemann: "Ich fürchte, in Deutschland wird es bald auch nicht mehr viel besser sein."

In Deutschland wurde bis zum Sommer 2010 das Verbot der Präimplantationsdiagnostik aus dem Embryonenschutzgesetz abgeleitet. Dann verwarf der Bundesgerichtshof diese Rechtsauffassung. Am 7. Juli beschloss der Bundestag ein Gesetz, das die PID in bestimmten Ausnahmen zulässt. Entscheidend soll künftig sein, ob die genetische Veranlagung der Eltern eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder eine Totgeburt wahrscheinlich macht.

Copyright 2011 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich. Alle Rechte vorbehalten.


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