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| ![]() Frankreich: Opus Dei ist nicht vor Gericht geladen2. Juli 2011 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen Opus Dei weist darauf hin, dass die von einem ehemaligen Mitglied erhobenen Anschuldigungen nicht das Opus Dei betreffen. - Es gehe hier um arbeitsrechtliche Tatbestände Paris (kath.net) Das Opus Dei weist diese Darstellung zurück und stellt in der Aussendung klar, dass der Verweisungsbeschluss an das Gericht vom 22. Juli 2010 zeige, dass die erhobenen Anschuldigungen nicht das Opus Dei betreffen. So soll der Beschluss zeigen, dass das behauptete "Vergehen des Missbrauchs von Untergebenen" nicht vorliege und die Hinweise auf angeblich "sektiererische Tendenzen" nicht stichhältig seien. Das Opus Dei sei auch zu keiner Zeit angeklagt gewesen. Der Verweisungsbeschluss zeige nach einer langen Untersuchung, dass das Opus Dei hier nichts Unkorrektes getan hat. Laut der Personalprälatur betreffe gehe es hier um arbeitsrechtliche Tatbestände und diese richten sich einzig gegen die beiden Verantwortlichen der Ecole hôtelière Dosnon sowie die Association de Culture Universitaire et Technique (ACUT), die die Geschäftsführung inne hatte. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuOpus Dei
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