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'Teilweiser Kirchenaustritt': Deutscher Gerichtsstreit geht weiter

22. Oktober 2010 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
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Klage des Freiburger Kirchenrechtlers Zapp geht ans Leipziger Bundesverwaltungsgericht


Stuttgart (kath.net/KAP) Der Streit um den "teilweisen Kirchenaustritt" des ehemaligen Freiburger Kirchenrechtsprofessors Hartmut Zapp geht in die nächste Runde, und zwar an das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof, der bereits im Mai gegen Zapp entschied, lehnte am Freitag auch Zapps Klage gegen die Nichtzulassung der Revision ab.

Damit geht der Rechtsstreit ans Leipziger Bundesverwaltungsgericht. Dieses muss nun prüfen, ob es doch noch zu einem umfassenden Wiederaufrollen des Verfahrens kommt.

Zapp hatte 2007 seinen Austritt aus der katholischen Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts erklärt und keine Kirchensteuern mehr gezahlt. Gleichzeitig betonte er, dass er sich weiterhin als gläubiges Mitglied der Kirche verstehe. Dies wollte die katholische Kirche nicht akzeptieren. Die Erzdiözese Freiburg ging vor das Verwaltungsgericht.


In erster Instanz erhielt Zapp Recht. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschied dann aber im Sinn der Kirche und stellte im Mai 2010 fest, dass ein teilweiser Kirchenaustritt unzulässig sei.

Eine Austrittserklärung könne nicht auf den staatlichen Rechtskreis beschränkt werden, argumentierte der VHG. Ob es eine Kirchenmitgliedschaft ohne Kirchensteuerpflicht geben könne, sei "allein eine innerkirchliche Angelegenheit", die aufgrund des Kirchenrechts entschieden werden müsse, betonten die Richter.

Zugleich ließ der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof keine Revision gegen das Urteil zu. Dies wiederum akzeptierte Zapp nicht und reichte Einspruch gegen diese Entscheidung ein, die ein Ende des Rechtsweges bedeuten würde. Dies sei er sich schuldig, so Zapp. Von den Mannheimer Richtern fühlt sich Zapp nach eigenem Bekunden "sehr missverstanden".

Laut Prozessordnung hatte nun der Mannheimer Gerichtshof die Möglichkeit, die eigene Entscheidung vom Mai auf Nichtzulassung der Revision zu korrigieren. Dies taten die Richter aber nicht, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag auf Anfrage mitteilte. Daher muss nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, womit aber erst in mehreren Monaten zu rechnen ist.

Im Hintergrund der Auseinandersetzung steht Zapps Kritik an der Verwaltungspraxis von Kirchensteuererhebung und Kirchenaustritt. Er argumentiert, die deutschen Bischöfe ignorierten weltkirchliche Regelungen. Der Vatikan habe 2006 klargestellt, so Zapp, dass ein vor staatlicher Stelle erklärter Austritt nicht alle erforderlichen Kriterien für einen "formellen Abfall von der Kirche" erfülle.

Copyright 2010 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Veronika30 26. Oktober 2010 
 

Es wird immer peinlicher!

Das Problem, das wir hier haben, ergibt sich m. E. aus dem sog. \"Reichskonkordat von 1933\". Von dem wollen viele deutschen Bischöfe nichts wissen, und flüchten sich zur Begründung der ihnen zukommenden staatlichen Alimentation in frühere Konkordate. Das stimmt aber nicht so ganz. Das aus der Säkularisation Auszugleichende wurde m. E. im benannten Reichskonkordat umfassender und zustimmend geregelt. Nur wurde da auch - weil des der Kanzler des Dritten Reiches eben so wollte - die Kirche sehr eng an den Staat gebunden. Es war ja daran gedacht, letztlich jedwede Weltanschauung zu vernichten (siehe \"Tausendjähriges Reich\"). Gerne hat man aber auch nach 1949 über Art. 140 GG nicht nur den Rückgriff auf die Weimarer Reichsverfassung, sondern vor allem aber auch auf dieses Reichskonkordat gewagt. Dies wird sich nicht nur im Fall \"Janker\", sondern auch in diesem Fall rächen, denn m. E. gehören Kirchensteuer und sonstige Privilegien (wie durch Benedikt XVI. ja seit Jahren kritisiert) bald der Vergangenheit an. Was werden die deutschen Bischöfe demnächst nicht nur Klagen, sondern auch Jammern.


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 AugsburgerCedega 22. Oktober 2010 
 

Warum vor einem weltlichen Gericht

Ich habe zwar über das Verfahren keinen umfassenden Einblick, aber ich glaube, dass die Sache vor einem weltlichen Gericht verhandelt wird, weil es eben nicht um die Frage geht, automatische Exkommunikation, oder nicht, sondern vielmehr darum, ob es möglich ist, verwaltungstechnisch nur halb auszutreten (und so wohl keinen Vermerk/Weiterleitung an kirchliche Behörden zu gewähren). Dies ist also eine Frage, wie die deutschen Behörden (in diesem Fall das Standesamt) damit umgehen und somit richtigerweise vor einem weltlichen Gericht.

Traurig ist jedoch die Tatsache, dass die Diözese Freiburg wegen des Falls vor Gericht zog und NICHT Herr Zapp!!! Dabei ist doch eindeutig, dass der verdiente Kirchenrechtler Zapp eben nicht vom Glauben abgefallen wäre oder es sonst einen Grund gäbe, ihn zu exkommunizieren. Aber das Geld ist den Herren Zollitsch und Co. wichtiger als die gewissensfreie und ehrliche Entscheidung für den Glauben....

Ich schlage mal einen Begriff vor, für diese Art von \"Hirten\": Kapitalistenbischöfe


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 M.Schn-Fl 22. Oktober 2010 
 

Nicht vor das weltliche Gericht

Hier hat @a.t.m. Recht. Es ist ein Unding und wieder einmal ein Art geistliche Bankrotterklärung, wenn die kirchlichen Amtsträger in einer kirchlichen Sache vor ein weltliches Verwaltungsgericht ziehen.
Dafür ist der Heilige Stuhl da.
Man kann nicht dauernd Solidarität und Gehorsam dem Papst gegenüber betonen, und sich dann so verhalten.


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 a.t.m 22. Oktober 2010 

Regina 1964

In welchen Ländern ausser Deutschland, Schweiz und Österreich werden denn noch Gläubige Katholiken Exkommuniziert sprich der Heiligen Sakramente beraubt, nur weil sich diese weigern die Zwangskirchensteuer aus Glaubensgründen zu bezahlen? Oder wollen sie gar den Willen und den Wunsch seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI in Zweifel stellen, nur weil dieser möchte das ein Austritt vor der staatlichen Behörde niemals automatisch einen Austritt aus Glaubensgründen gleichgstellt werden kann und darf, der aus Gründen der Häresie, Schisma oder Apostat erfolgte? Und noch eimal Kirchliches sollte vor einen Kirchengericht und nicht vor einen weltlichen Gericht beurteilt werden, besonders dann wenn wie in Falle Deutschlands, 3-5% des eingehobenen Kirchenbeitrags von den einzelnen Ländern einbehalten wird. Bedenken sie bitte das auch der Glaubensabfall wie im Falle der KJ München, Ökumenischer Kirchentag in München, usw. mit Kirchengeldern finanziert werden.

Gottes und Mariens SEgen auf allen Wegen.

www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/intrptxt/documents/rc_pc_intrptxt_doc_20060313_actus-formalis_ge.html


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 Regina1964 22. Oktober 2010 
 

1.: Die Kirchensteuer wird in Deutschland vom Staat eingezogen.
2.: Staat und Kirche/Religion sind in Deutschland getrennt.
Ich bin kein Kirchenrechtler und habe auch kein Jurastudium, aber meines Erachtens darf sich die Kirche nicht in Belange des Staates einschalten und umgekehrt aber auch nicht, der Staat darf sich nicht in die Belange der Kirche einschalten. Im Zuge der aufgeheizten Stimmung in Bezug auf die Missbrauchsfälle ist da diesbezüglich aber Einiges falsch gelaufen.


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 Regina1964 22. Oktober 2010 
 

Keine Kirchensteuer mehr zahlen wollen

und trotzdem sich weiterhin als gläubiges Mitglied der Kirche verstehen wollen. Welcher Kirche denn bitte schön? Man braucht kein Jura- und oder Theologiestudium, um zu verstehen, dass dieses in der katholischen Kirche einfach nicht möglich ist. Und der Betroffene ist auch noch selbst ein Kirchenrechtler.


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 a.t.m 22. Oktober 2010 

Ich frage mich ehrlich warum?

Warum wird eine Angelegenheit die eigentlich nur die HRKK etwas angeht, vor einen weltlichen und nicht v or einen kirchlichen Gericht verhandelt? Oder möchte damit das Episkopat sich noch mehr der Welt anbittern? Es steht der katholischen Kirche frei diese Verhandlung sofort abzuschliesen, aber dann müßten diese ja den Willen des Heiligen Vaters Papst Benedikt XVI und der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche gehorchen . Und dies will das deutschsprachige Episkopatja im Interesse des Götzen Mammon unter allen Umständen verhindern. Beten wir dafür das hier der Heilige Vater Papst Benedikt XVI ein Machtwort spricht .

www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/intrptxt/documents/rc_pc_intrptxt_doc_20060313_actus-formalis_ge.html


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